Sie befinden sich hier:
Startseite Kanzleien Kanzlei Brüllmann Beiträge Green City AG stellt Antrag auf Insolvenz

Green City AG stellt Antrag auf Insolvenz

25. Januar 2022 | Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Green City AG ist insolvent. Da die Gespräche über den Einstieg von Investoren nicht zum Erfolg geführt haben, hat die Green City AG am 24. Januar 2022 Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beim Amtsgericht München gestellt. Darüber hinaus wurde auch für die Konzerngesellschaft GCE Kraftwerkspark I GmbH Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt,
Hansjörg Looser
Hansjörg Looser

Herr Rechtsanwalt Hansjörg Looser studierte an der Universität Konstanz sowie der Université d’Auvergne in Clermont-...

Die Green City AG ist insolvent. Da die Gespräche über den Einstieg von Investoren nicht zum Erfolg geführt haben, hat die Green City AG am 24. Januar 2022 Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung beim Amtsgericht München gestellt. Darüber hinaus wurde auch für die Konzerngesellschaft GCE Kraftwerkspark I GmbH Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, wie das Unternehmen mitteilte.

 

Die Green City Gruppe ist schon lange im Bereich erneuerbarer Energien wie Windkraft oder Solar tätig. Schon 1990 gründete sich der Umweltschutzverein Green City e.V. Der Verein entwickelte sich und wurde professioneller. 2005 wurde die Green City Energy GmbH, die heutige Green City AG, gegründet. Mehrheitseigner an der AG ist der eingetragene Verein.

 

Im Lauf der Jahre hat die Green City Gruppe zahlreiche Projekte umgesetzt und Anleger hatten verschiedene Möglichkeiten sich zu beteiligen. Neben Aktien hat die Unternehmensgruppe verschiedene Anleihen emittiert. Dazu zählen:

  • Green City Jubiläumsanleihe / Tranche B
  • Green City Anleihe II
  • Green City Anleihe 2022
  • Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG
  • Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG
  • Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG

 

Ende 2021 wurde bekannt, dass sich die Green City AG in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten befindet. Das Unternehmen gab am 17.12.2021 bekannt, dass mehr als die Hälfte des Grundkapitals im Geschäftsjahr 2021 verloren wurde. Grund sind u.a. Verzögerungen bei verschiedenen Projekten. Zudem seien auch Wertberichtigungen beim Jahresabschluss 2020 notwendig, so dass auch hier mit einem negativen Gesamtergebnis gerechnet werden müsse.

 

Die finanziellen Schwierigkeiten erfassten auch die Konzerngesellschaften Green City Energy Kraftwerkspark II GmbH & Co. KG, Green City Energy Kraftwerkspark III GmbH & Co. KG und Green City Solarimpuls I GmbH & Co. KG. Die Gesellschaften teilten mit, dass sie drohend zahlungsunfähig sein könnten und die Rückzahlungen der Schuldverschreibungen und Zinszahlungen fraglich seien. Die Green City Energy Kraftwerkspark II konnte die zum 30.12.2021 fälligen Zinsen immerhin noch fristgerecht anweisen.

 

Durch den Einstieg von Investoren sollte die finanzielle Krise bei der Green City AG überwunden werden. Nachdem die Gespräche gescheitert sind, blieb offenbar nur noch der Insolvenzantrag. Damit befinden sich auch die Konzerngesellschaften weiter in finanziellen Schwierigkeiten. Zahlungen von der AG sind nach der Insolvenz nicht mehr zu erwarten.

 

„Es ist zu befürchten, dass nach der Insolvenz der Green City AG noch weitere Konzerngesellschaften Insolvenzantrag stellen müssen. Das Geld der Anleger steht im Feuer“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser. Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, sollten Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen. In Betracht können auch Schadenersatzansprüche kommen. „Forderungen können beispielsweise gegen die Anlageberater und -vermittler entstanden sein, wenn diese nicht über die Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben“, so Rechtsanwalt Looser.

 

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

 

 

 

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Weitere Beiträge der Kanzlei...