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Mercedes GLK 220 CDI im Dieselskandal - Rückenwind vom EuGH für Schadenersatzansprüche

28. Juli 2022 | rund ums Auto
Das Landgericht Düsseldorf hat Mercedes im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 O 210/20). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einem Mercedes GLK 220 CDI 4Matic eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung hat.
Frederick M. Gisevius
Frederick M. Gisevius

Herr Frederick Gisevius studierte an der Eberhard Karls Universität in Tübingen Rechtswissenschaften.

Das Landgericht Düsseldorf hat Mercedes im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 1 O 210/20). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einem Mercedes GLK 220 CDI 4Matic eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung hat.

Der Mercedes GLK 220 CDI des Klägers ist mit einem Dieselmotor des Typs OM 651 ausgestattet und nach der Abgasnorm Euro 5 zugelassen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell einen verpflichtenden Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung an.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche geltend. Neben der sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung käme auch ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz. Das LG Düsseldorf folgte den Ausführungen des Klägers und sprach ihm Schadenersatz zu. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen, so das Gericht.

Das KBA hat für eine Reihe von Mercedes-Modellen einen verpflichtenden Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems angeordnet. Mercedes führt die Rückrufe zwar durch, steht aber auf dem Standpunkt, dass die vom KBA beanstandeten Funktionen zulässig sind und keine illegalen Abschalteinrichtungen darstellen. „Nach den jüngsten Entscheidungen am EuGH dürfte es für Mercedes schwer werden mit dieser Argumentation durchzukommen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

So machte der EuGH mit Urteil vom 14. Juli 2022 deutlich, dass es sich bei Thermofenstern bei der Abgasreinigung grundsätzlich um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt und Ausnahmen nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich sind (Az.: C-128/20, C-134/20, C-145/20).

In einem anderen Verfahren zum Thermofenster bei Mercedes hat EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos in seinem Schlussantrag vom 2. Juni 2022 klar gemacht, dass der Verbraucher auch schon dann einen Schadenersatzanspruch hat, wenn der Autohersteller bei der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung auch nur fahrlässig gehandelt hat (Az.: C-100/21). „Das heißt, dass Autoherstellern Vorsatz und Sittenwidrigkeit nicht mehr nachgewiesen muss, um Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Autobauer können sich dann auch nicht mehr mit Fahrlässigkeit aus ihrer Schadenersatzpflicht herausreden“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag

 

 

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