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Mercedes ML 350 im Abgasskandal - LG Stuttgart verurteilt Daimler zu Schadenersatz

01. Februar 2021 | rund ums Auto
Daimler musste im Abgasskandal eine weitere Pleite vor dem Landgericht Stuttgart hinnehmen. Diesmal ging es um einen Mercedes ML 350 Bluetec 4Matic. Das LG Stuttgart entschied mit Urteil vom 23. Dezember 2020, dass Daimler das Fahrzeug zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten muss (Az.: 16 O 447/20).
Frederick M. Gisevius
Frederick M. Gisevius

Herr Frederick Gisevius studierte an der Eberhard Karls Universität in Tübingen Rechtswissenschaften.

Daimler musste im Abgasskandal eine weitere Pleite vor dem Landgericht Stuttgart hinnehmen. Diesmal ging es um einen Mercedes ML 350 Bluetec 4Matic. Das LG Stuttgart entschied mit Urteil vom 23. Dezember 2020, dass Daimler das Fahrzeug zurücknehmen und dem Kläger den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten muss (Az.: 16 O 447/20).

Der Kläger hatte den Mercedes ML 350 im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug steckt der Dieselmotor des Typs OM 642 mit der Schadstoffklasse Euro 6. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte für das Modell einen Rückruf angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entfernt wird.

Der Kläger machte daher Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. Sie trug vor, dass eine Software das Durchfahren des Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) auf dem Prüfstand erkenne. Nur dann werde eine erhöhte Menge AdBlue eingespritzt und die Abgasreinigung so geregelt, dass der Grenzwert beim Ausstoß von Stickoxiden eingehalten wird. Im realen Straßenverkehr sei dies jedoch nicht der Fall.

Das LG Stuttgart gab der Klage weitgehend statt. Daimler habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht. Die Abgasreinigung arbeite nur unter Bedingungen des NEFZ vollständig. Unter anderen Bedingungen werde sie zurückgefahren, was zu einem Anstieg des Stickoxid-Ausstoßes führe, so dass die Grenzwerte nach der Abgasnorm Euro 6 überschritten werden. Hierbei handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, führte das Gericht aus. Für das Vorliegen einer oder mehrerer unzulässiger Abschalteinrichtungen spreche auch der Rückruf des KBA. Daimler habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegen können, so das LG Stuttgart.

Durch den Einsatz der unzulässigen Abschalteinrichtung sei der Kläger konkludent getäuscht worden. Schon mit Abschluss des Kaufvertrags sei ihm dadurch ein Schaden entstanden. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln, entschied das LG Stuttgart. Daimler muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.

„Die Urteile gegen Daimler im Abgasskandal häufen sich. Inzwischen haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Daimler zu Schadenersatz verurteilt. Nachdem auch der EuGH am 17.12.2020 entschieden hat, dass Abschalteinrichtungen bis auf wenige Ausnahmen grundsätzlich unzulässig sind, sind die Chancen auf Schadenersatz weiter gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

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