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Startseite Kanzleien Kanzlei Brüllmann Beiträge PKV - Axa muss überhöhte Beiträge zurückzahlen

Unrechtmäßige Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung können von den Versicherungsnehmern zurückgefordert werden. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Görlitz vom 27. September 2022. Das Gericht entschied, dass Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung unwirksam sind und der Kläger Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge hat – unterm Strich knapp 7.700 Euro.

Beitragserhöhungen in der PKV sind nur dann zulässig, wenn der Versicherer sie ausreichend begründet hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 2020 muss der Versicherer dazu darstellen, welche Rechnungsgrundlage – entweder die Leistungen der Versicherung oder die Sterbewahrscheinlichkeit bzw. beide - sich dauerhaft so verändert hat, dass die Beiträge angepasst werden müssen (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19).

Das Landgericht Görlitz ist der Rechtsprechung des BGH nun gefolgt. Es stellte fest, dass die Axa Krankenversicherung eine Beitragserhöhung eines bestimmten Tarifs zum 1. Januar 2018 nicht ausreichend begründet hat und dem Kläger daher die zu viel gezahlten Beiträge erstatten muss.

„Die Versicherungsgeber begründen die Beitragserhöhungen häufig nur mit allgemeinen Angaben zu gestiegenen Kosten. Solche pauschalen Angaben reichen jedoch nicht aus. Der BGH hat klargemacht, dass der Versicherer deutlich darstellen muss, welche Rechnungsgrundlage sich dauerhaft so verändert hat, dass eine Beitragserhöhung notwendig geworden ist“, sagt Rechtsanwältin Eva Birkmann, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Tariferhöhungen wurden nicht nur von der Axa, sondern auch von anderen privaten Krankenversicherungen zum Teil unzureichend begründet. Das hat zur Folge, dass die betroffenen Versicherungsnehmer die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern können. Zahlreiche Gerichte haben schon zu Gunsten der Versicherungsnehmer entschieden.

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