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Startseite Kanzleien Kanzlei Brüllmann Beiträge P&R Containerinvestments – Kostenlose Interessengemeinschaft für Anleger

Anfang März wurde bekannt, dass es zu Verzögerungen bei Mietzahlungen und Rückkäufen kommt. Wenige Tage später folgte der Vertriebsstopp für die aktuellen Angebote Nr. 5005 und Nr. 6005.

Anleger sind von dieser Entwicklung beunruhigt. "Bei uns haben sich schon zahlreiche besorgte Anleger gemeldet, die um ihr investiertes Geld fürchten. Wir haben daher eine kostenlose und unverbindliche Interessengemeinschaft für P&R-Anleger gegründet. Ziel der Interessengemeinschaft ist, Informationen auszutauschen und zu bündeln, um die Rechte der Anleger effektiv durchsetzen zu können", sagt Rechtsanwalt Florian Hitzler, BRÜLLMANN Rechtsanwälte aus Stuttgart.

Die P&R-Gruppe galt seit Jahrzehnten als seriöser Anbieter für Container-Investments. Probleme bei Mietzahlungen oder Rückkäufen der Container waren nicht bekannt. Nun taucht aber offensichtlich ein Problem im Neugeschäft auf und damit auch bei den benötigten Einnahmen aus der Vermietung an die Container an die Endkunden. Das Handelsblatt berichtet unter Berufung auf Zahlen des Finanzportals investmentcheck.de von einer gravierenden Unterdeckung in den Jahren 2014 bis 2016. Wie Finanzexperte Stefan Loipfinger von investmentcheck.de weiter berichtet, ist das Neugeschäft im Jahr 2017 um 40 Prozent eingebrochen. "Das lässt befürchten, dass es zu weiteren Schwierigkeiten bei den Auszahlungen an die Anleger kommen wird", so Rechtsanwalt Hitzler. Ein weiteres Problem: 2013 verkaufte im Wert von rund einer Milliarde Euro. Eine fünfjährige Laufzeit zu Grunde gelegt, müssten diese Container demnächst zurückgekauft werden, was angesichts der aktuellen Entwicklung schwierig werden könnte.

"Das würde bedeuten, dass die Anleger als Eigentümer auf den Containern sitzenbleiben würden und für die weitere Bewirtschaftung auch noch Geld in die Hand nehmen müssen. Ihr finanzielles Risiko geht damit sogar über den Totalverlust des investierten Geldes hinaus", erklärt Rechtsanwalt Hitzler.

Aufgrund dieses hohen Risikos sollten Anleger nun zeitnah ihre finanziellen Möglichkeiten prüfen lassen. In Betracht kommen dabei auch Schadensersatzansprüche gegen den Emittenten und die Vermittler der Geldanlage. Denn die Anleger hätten über ihre Risiken umfassend aufgeklärt werden müssen. Wurde diese Informationspflicht verletzt, kann das Schadensersatzansprüche begründen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

 

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/pr-container/

 

BRÜLLMANN Rechtsanwälte

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70178 Stuttgart
Deutschland

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