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Startseite Kanzleien Kanzlei Brüllmann Beiträge Unzulässige Beitragserhöhung in der PKV - LG Potsdam verurteilt Signal Iduna

Private Krankenversicherungen (PKV) erhöhen regelmäßig die Beiträge. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Beitragserhöhungen aber nur zulässig, wenn sie vom Versicherer ordnungsgemäß begründet wurden. „Ohne eine ausreichende Begründung sind die Prämienanpassungen unwirksam und die zu viel gezahlten Beiträge können vom Versicherungsnehmer zurückgefordert werden“, sagt Rechtsanwältin Eva Birkmann, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Eine Reihe von Gerichten hat inzwischen entschieden, dass die Beitragserhöhungen verschiedener privater Krankenversicherungen unwirksam sind. So auch das Landgericht Potsdam. Es stellte mit Urteil vom 5. August 2022 fest, dass bestimmte Beitragserhöhungen der Signal Iduna Krankenversicherung unwirksam sind und das Versicherungsunternehmen die überhöhten Beiträge erstatten müsse (Az.: 13 O 141/21).

Der Kläger hatte bei der Signal Iduna eine private Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen. Die Beiträge wurden mehrfach erhöht. Beim Kläger kamen Zweifel auf, ob die Prämienanpassungen immer berechtigt waren und er machte schließlich Ansprüche auf Rückzahlung geltend. Das LG Potsdam folgte seiner Argumentation.

Der Versicherer habe die Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet. Dem Versicherungsnehmer seien die maßgeblichen Gründe für die Erhöhung nicht ausreichend dargestellt worden. Damit habe der Versicherer gegen § 203 Abs. 5 VVG verstoßen. Demnach müssen dem Versicherungsnehmer die maßgeblichen Gründe für eine Prämienanpassung mitgeteilt werden.

Nach der Rechtsprechung des BGH vom 16. Dezember 2020 müssen Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung ausreichend begründet werden, damit sie wirksam sind (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Der Versicherer muss darstellen, welche Rechnungsgrundlage – entweder die Leistungen der Versicherung oder die Sterbewahrscheinlichkeit bzw. beide - sich dauerhaft so verändert hat, dass die Beiträge angepasst werden müssen.

Diese Anforderungen habe die Signal Iduna nicht erfüllt, da sie nur pauschale Angaben gemacht habe. Die Beitragserhöhungen seien daher unwirksam, entschied das LG Potsdam.

Nicht nur das Urteil des LG Potsdam zeigt,  dass Privat-Krankenversicherte sich gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen wehren und überzahlte Beiträge zurückfordern können. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.

 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/versicherungsrecht

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