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Startseite Kanzleien Kanzlei Brüllmann Beiträge Unzulässige Beitragserhöhung von Generali Krankenversicherung zurückfordern

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind nicht immer wirksam erfolgt. Zu Unrecht erhöhte Beiträge können von dem Versicherungsnehmer zurückgefordert werden. Die verbraucherfreundlichen Gerichtsurteile nehmen zu. So hat auch das Landgericht Koblenz mit Urteil vom 27. Oktober 2022 entschieden, dass Beitragserhöhungen der Generali Krankenversicherung aus dem Jahr 2018 für verschiedene Tarife unzulässig waren (Az.: 16 O 208/22). Der Kläger kann die zu viel gezahlten Versicherungsbeiträge daher von der Generali zurückfordern.

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 16. Dezember 2020 deutlich gemacht, dass der Versicherer darlegen muss, welche Rechnungsgrundlage – die Versicherungsleistungen oder die Sterbewahrscheinlichkeit bzw. beide – sich auf Dauer und nicht nur vorübergehend so verändert hat, dass eine Anpassung der Beiträge notwendig ist (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). „Ohne eine ordnungsgemäße Begründung sind die Beitragserhöhungen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH unzulässig“, erklärt Rechtsanwältin Eva Birkmann, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Diesen Anforderungen haben die Beitragsschreiben der Generali für Beitragserhöhungen 2018 nicht genügt, urteilte das LG Koblenz.

Der BGH hat in einem weiteren Urteil vom 17. November 2021 zudem festgestellt, dass für die Rückforderungsansprüche in der Regel von  einer dreijährigen Verjährungsfrist auszugehen ist (Az.: IV ZR 113/20). Das bedeutet, dass Rückforderungsansprüche für eine unzulässige Beitragserhöhung aus dem Jahr 2019 bis Ende 2022 geltend gemacht werden müssen, damit sie nicht verjähren. Allerdings ist längst nicht in jedem Fall von der dreijährigen Verjährungsfrist auszugehen.

So kann die Verjährung der Ansprüche z.B. dadurch gehemmt sei, wenn die Rechtlage unsicher ist und der BGH für Klarheit sorgen muss. Der BGH hatte erst im Dezember 2020 erstmals zu Rückforderungsansprüchen bei unzulässigen Beitragserhöhungen in der PKV entschieden. Das kann dazu führen, dass von der zehnjährigen kenntnisunabhängigen Verjährungsfrist auszugehen ist“, so Rechtsanwältin Birkmann. Zudem wirken sich Beitragserhöhungen auch in der Zukunft aus, so dass unzulässige Erhöhungen angegriffen werden können.

Um die Verjährung der Ansprüche zu vermeiden, sollten Versicherungsnehmer ihre Rückzahlungsansprüche möglichst umgehend geltend machen.

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