Schon Monate vor der Insolvenz sollen die Wirecard-Verantwortlichen Geld beiseite geschafft haben. Das berichtet u.a. die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf ein Schreiben des Insolvenzverwalters Jaffé an die Belegschaft. Bestätigt sich der Verdacht, liegt betrügerischer Bankrott vor.
Schon seit Ende 2019 bis zum Eintritt der Insolvenz sollen nach Angaben des Insolvenzverwalters verdächtige Geldströme gegeben haben. So sollen u.a. hohe Kredite an Geschäftspartner in Asien gegeben worden sein, berichtet das Blatt. Namen nennt der Insolvenzverwalter nicht. Erhärtet sich der Verdacht des betrügerischen Betrugs könnte er aber versuchen, zumindest einen Teil des Geldes vom ehemaligen Vorstand zurückzufordern.
Der Verkauf der Wirecard schreitet unterdessen voran: Nachdem kürzlich die Konzerntochter Wirecard North America verkauft werden konnte, steht wohl auch der Verkauf des Kerngeschäfts bevor. Im November ist nach Angaben des Insolvenzverwalters mit einer Entscheidung zu rechnen.
Ein Verkauf spült Geld in die leeren Unternehmenskassen. Durch weitere Nachforschungen gelingt es dem Insolvenzverwalter möglicherweise zudem, noch weitere Millionen aufzuspüren. „Angesichts des Schuldenstands der Wirecard wird aber ein dickes Loch in der Kasse bleiben. Die Insolvenzmasse wird nicht ausreichen, die Forderungen der Gläubiger zu bedienen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Die Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren kann daher auch für die Wirecard- Aktionäre und Anleger nur ein Schritt sein, um die finanziellen Verluste zu reduzieren. Darüber hinaus können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Die Forderungen können sich natürlich gegen ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte der Wirecard richten, die in der Haftung stehen können. „In Betracht kommen vor allem aber auch Forderungen gegen die Wirtschaftsprüfer. Sie haben die Jahresabschlüsse der Wirecard immer wieder durchgewunken, obwohl die Bilanzen offenbar schon seit 2015 frisiert wurden“, so Rechtsanwalt Seifert.
Anspruchsgegner können auch Anlageberater sein, die insbesondere Kleinanlegern Wirecard-Wertpapiere empfohlen haben. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten sie die Anleger über die bestehenden Risiken der Kapitalanlage, z.B. das Totalverlustrisiko, aufklären müssen.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Wirecard-Anlegern eine kostenlose Erstberatung an.
Mehr Informationen: https://www.wirecard-anwalt.de/