Nach ihren Schwestergesellschaften hat nun auch die P&R Transport-Container GmbH Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht München hat das vorläufige Insolvenzverfahren am 26. April 2018 eröffnet (Az.: 1542 IN 1127/18). Damit könnte die mögliche Schadenssumme auf fast vier Milliarden Euro steigen und die P&R-Pleite zu einem der größten Anlageskandale in der Geschichte der Bundesrepublik werden. Neben der P&R Transport-Container GmbH hat auch die als Dachgesellschaft fungierende P&R AG Insolvenz angemeldet.
Die P&R Transport-Container GmbH hat überwiegend im Jahr 2017 bis Anfang März 2018 Container-Direktinvestments angeboten. Obwohl diese schon strenger reguliert waren als die Angebote der insolventen Schwestergesellschaften und der Prospektpflicht unterlagen, konnte die Insolvenz nicht abgewendet werden. Nach Angaben des vorläufigen Insolvenzverwalters war keine positive Fortführungsprognose gegeben.
Knapp 15.000 Anleger, die zum großen Teil auch schon bei der Vertriebs- und Verwaltungs GmbH, der P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH oder der P&R Container Leasing GmbH investiert waren, sind von der neuerlichen Insolvenz betroffen. Nach der Pleite der Schwestergesellschaften hatte die P&R Transport-Container GmbH bereits mitgeteilt, dass sie noch offene Forderungen gegenüber den insolventen Gesellschaften habe, so dass es fraglich sei, ob sie die Forderungen ihrer Investoren noch ordnungsgemäß bedienen könne.
Dies war offensichtlich nicht mehr möglich und der Insolvenzantrag unvermeidlich. Dennoch weist die Pleite Fragen auf. Nach Medienberichten soll die P&R Transport-Container GmbH offene Forderungen in Höhe von mehr als 300 Millionen Euro gegenüber der Vertriebs- und Verwaltungs GmbH gehabt haben. In ähnlicher Höhe bewegen sich demnach aber auch die Verbindlichkeiten gegenüber der in der Schweiz ansässigen P&R Equipment & Finance Corp. Das führt zu Spekulationen, ob das "frische Anlegerkapital" vor allem dazu genutzt wurde, um die Verbindlichkeiten gegenüber den anderen Anlegern zu erfüllen.
Wie schon bei den insolventen Schwestergesellschaften soll das laufende Geschäft auch bei der P&R Transport-Container GmbH fortgeführt werden, um weiterhin Mieteinnahmen für die Anleger zu erzielen. Die Bestandsaufnahme wird bei allen insolventen P&R-Gesellschaften noch eine Weile in Anspruch nehmen. Erst dann kann entschieden werden, ob die regulären Insolvenzverfahren eröffnet werden und die Anleger ihre Forderungen anmelden können.
"Auch im Insolvenzverfahren müssen die Anleger mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen. Um den Schaden zu minimieren, können aber auch Schadensersatzansprüche gegen die Anlageberater und Vermittler geprüft werden. Diese hätten die Anleger über ihr erhebliches Risiko und insbesondere über ihr Totalverlust-Risiko aufklären müssen. Ist diese Aufklärung ausgeblieben, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden", erklärt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
Die Kanzlei Cäsar-Preller hat eine Interessengemeinschaft ins Leben gerufen, um die Ansprüche betroffener Anleger zu bündeln und P&R-Opfer im Insolvenzverfahren zu betreuen.
Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/
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