Sie befinden sich hier:
Startseite Kanzleien Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Beiträge Steuererklärungsfristen für 2019 verlängert

Steuererklärungsfristen für 2019 verlängert

01. Februar 2021 | Steuerrecht, Corona
Eine weitere Corona-Maßnahme: Die Verläng­erung der Steuerer­klärungs­fristen für 2019 sowie die Karenzzeit für Steuer­zinsen werden gesetzlich verlängert. Im Rahmen eines Änderungsgesetzes, dass in der  BT-Drucksache 19/25795 veröffentlicht wurde. wird der reguläre Ablauf der Steuererklärungsfrist nach § 149 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO) mit Ablauf des Monats Februar 2021 aufgehoben und durch
Dr. Sebastian Korts MBA, M,I.Tax
Dr. Sebastian Korts

Dr. Sebastian Korts ist Geschäftsführer und Partner der KORTS Rechtsanwaltsgesellschaft. Der Kölner Rechtsanwalt ist...

Eine weitere Corona-Maßnahme: Die Verläng­erung der Steuerer­klärungs­fristen für 2019 sowie die Karenzzeit für Steuer­zinsen werden gesetzlich verlängert. Im Rahmen eines Änderungsgesetzes, dass in der  BT-Drucksache 19/25795 veröffentlicht wurde. wird der reguläre Ablauf der Steuererklärungsfrist nach § 149 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO) mit Ablauf des Monats Februar 2021 aufgehoben und durch eine neue Frist ersetzt. Die für den Besteuerungszeitraum 2019 geltende Frist wird um um sechs Monate verlängert. Ausnahmen gelten nur, falls in Einzelfällen eine Anordnung nach § 149 Abs. 4 AO ergangen ist.

Gleichzeitig wird die zinsfreie Karenzzeit des § 233a Abs. 2 Satz 1 AO für den Besteuerungszeitraum 2019 von 12 auf um 18 Monate verlängert. Dies gilt für Erstattungszinsen ebenso wie wie für Nachzahlungszinsen.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Weitere Beiträge der Kanzlei...