Betriebsprüfung im Bordell
Im Rotlichtgewerbe versucht die Finanzverwaltung gern, aus einem ganzen Haus einen einzigen großen Umsatzsteuerfall zu machen. Der Betreiber organisiert den Laden, macht Werbung, stellt Zimmer bereit, beschäftigt Security, kümmert sich um Beschwerden und kassiert vielleicht Eintritt. Also, so die schnelle Rechnung: Dann wird er wohl auch die sexuellen Dienstleistungen an die Kunden erbracht haben. Und wenn die Frauen in dem Haus zwei Millionen Euro eingenommen haben, soll der Betreiber bitteschön auch die Umsatzsteuer auf diese zwei Millionen Euro zahlen.
