Erbschaftssteuerbefreiung beim Familienheim trotz verspäteten Einzugs
Kann der Erbe eines Familienheims aus zwingenden Gründen nicht sofort ins geerbte Familienheim einziehen, z.B. weil die Immobilie vermietet ist, kann trotzdem eine Befreiung von der Erbschaftssteuer möglich sein. Das hat das Finanzgericht München mit Urteil vom 26. Oktober 2022 bestätigt (Az.: 4 K 2183/21).