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Steuerrecht

Verlustverrechnungsgrenze

Seit 2021 gelten neue Regelungen bei der Verlustnutzung von Kapitalanlagen. Mit dem Jahressteuergesetz 2019 hat der Gesetzgeber die Verrechnungsmöglichkeiten für Einkünfte aus Kapitalvermögen erheblich eingeschränkt.

So können Verluste aus Termingeschäften, die innerhalb eines Jahres entstehen, ausschließlich mit Gewinnen aus Termingeschäften und Stillhalteprämien verrechnet werden. Die Verlustverrechnungsgrenze für das Steuerjahr ist auf 20.000 Euro begrenzt. Höhere Verluste sind in die Folgejahre vorzutragen. Die jährliche Verlustverrechnungsgrenze ist jeweils 20.000 Euro.

Steuersparmodelle

Steuersparmodelle, also die Verschiebung von Einkünften und Vermögen, um Steuern zu sparen, sind beliebt und die Möglichkeiten sind vielfältig. Eine Option ist durch Kapitalanlagen, z.B. Fondsbeteiligungen, Stiftungen, etc., Steuern zu sparen. Das Risiko dabei ist jedoch groß und viele Anleger haben dabei in der Vergangenheit eine finanzielle Bruchlandung erlebt.

Status zu Cum-Ex, Cum-Cum, Dividenden-Arbitrage-Geschäfte, Cum-Fake, ADR

15.11.2021 | Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Sebastian Korts, MBA, MITax, RA, FAStR, FAHuGR

Der Kölner Rechtsanwalt Dr. Sebastian Korts hat sich der Interessenwahrung im Umfeld der Cum-Ex-Fälle verschrieben. Hier sein aktueller Zwischenbericht.

 

Einführung in den allgemeinen Problemkreis

Inflation: Ein Überblick

22.09.2021 | Chaima Louati - Erbrecht

Als Inflation wird indirekt sowohl eine bestimmte Konjunkturphase bezeichnet als auch eine allgemeine Steigerung der Preise. Der Begriff der Inflation ist in der Regel mit einer negativen Entwicklung konnotiert – zurückzuführen ist dies vor allem auf globale und nationale Wirtschaftskrisen der Vergangenheit, in denen der Inflation eine große Bedeutung zukam.

Legale Steuertricks: Das muss man wissen

22.09.2021 | Chaima Louati - Erbrecht

Aus der Steuererklärung soll mehr herausgeholt werden? Mit den folgenden Tipps ist dies möglich.

Der Arbeitnehmer kann verschiedene Kosten von der Steuer absetzen, doch geht es hier nicht lediglich um das Sparen des Geldes.
Auch gibt es im Folgenden einige Tricks, um wertvolle Zeit zu sparen - dies sogar auf absolut legalem Wege.

Trick 1: Späte Abgabe der freiwilligen Steuererklärung

Strom erzeugen und Steuern sparen mit Solaranlagen

04.08.2021 | Kanzlei Staudenmayer

Gerade in Zeiten von Klimaschutz und Energiewende lohnt es sich, über die eigene Solaranlage auf dem Dach nachzudenken. Der Vorteil: Eine Photovoltaikanlage leistet nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sie schont auch den eigenen Geldbeutel. „Wer es richtig anstellt, kann mit der eigenen Solaranlage auch Steuern sparen“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Steuerrecht aus Stuttgart.

 

Nutzungsersatzzahlungen aus widerrufenem Darlehensvertrag unterliegen nicht der Kapitalertragsteuer

21.03.2021 | Kanzlei Staudenmayer

Nach dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 08.12.2020 - 8 K 1516/18 sind Nutzungsersatzzahlungen aus einem widerrufenen Darlehensvertrag keine Einkünfte aus Kapitalvermögen und unterliegen nicht der Abgeltungssteuer.

Hat die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet, kann der Verbraucher den Darlehensvertrag noch Jahre nach Abschluss widerrufen, weil die Widerrufsfrist dann nie in Lauf gesetzt wurde. Von diesem sog. Widerrufsjoker machte der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall Gebrauch.