Gold gilt aus verschiedenen Gründen als sichere Anlage, die im Falle einer Systemkrise die Funktion einer Notwährung einnehmen könnte. Bei der Veräußerung von Gold sollten die steuerrechtlichen Regelungen ausreichend berücksichtigt werden, um eine Verbesserung der Rendite erzielen zu können.
Steuerfreiheit in Abhängigkeit von einer Haltefrist
Grundsätzlich handelt es sich bei dem Verkauf von Münzen und Barren um ein privates Veräußerungsgeschäft. Nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) ist eine Haltefrist von 12 Monaten für die steuerliche Behandlung entscheidend. Wenn der Verkauf innerhalb von 12 Monaten nach der Anschaffung erfolgt, sind Gewinne bis zu einem Betrag von jährlich 600 Euro steuerfrei. Hierbei handelt es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Diese Freigrenze gilt pro Person und ist nicht auf Dritte übertragbar. Gewinne ab der Betragsgrenze von 600 Euro sind als „sonstige Einkünfte“ mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Eine Abgeltungssteuer ist nicht zu entrichten. Etwaige Verluste dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Im Sinne einer Maximierung der Steuererstattung sollte berücksichtigt werden, dass Goldverkaufsgewinne nach der Haltefrist von 12 Monaten steuerfrei werden. Allerdings werden dann auch eventuelle Verluste steuerlich irrelevant.
Weitere Vorteile von dem Handel mit Gold
Für das Gold kaufen sprechen allerdings nicht nur steuerliche Vorteile. Da physisches Gold im Gegensatz zu Wertpapieren von funktionierenden Systemen unabhängig ist und daher in einem Krisenfall direkt gehandelt werden könnte, gilt es als besonders krisensichere Anlage. Wenn private Investoren Schweizer Gold kaufen, sollten diese die Entwicklung des Goldpreises im Blick behalten, um zum richtigen Zeitpunkt weniger Kapital aufwenden zu müssen. Der Goldpreis variiert ähnlich wie Aktienkurse und bestimmt sich vorrangig durch die Nachfrage der Anleger. Unterschiedliche Einflussfaktoren wie das gegenwärtige Förderungsvolumen der Goldindustrie, die Nachfrage der Schmuckindustrie und das Zinsniveau wirken sich auf die Preisentwicklung aus. Erfahrungsgemäß ist bei dem Goldpreis eine gegenläufige Entwicklung zum Aktienmarkt zu beobachten, da die Anleger bei sinkenden Aktienwerten verstärkt physisches Gold kaufen. Ungeachtet bestimmter Schwankungen verliert Gold allerdings niemals seinen vollständigen Wert, sodass es als verlässliche und zukunftsbeständige Anlageform gilt.
Wichtige Faktoren bei dem Kauf von Goldprodukten
Im Bereich des physischen Goldes werden hauptsächlich Barren und Münzen gehandelt. Anleger, die Gold online kaufen, sollten insbesondere bei Barren auf den angegebenen Goldgehalt sowie das Gewicht achten. Die Weiterverkaufsmöglichkeiten erhöhen sich bei einem Feingoldgehalt von 99,99 Prozent. Anlagemünzen erfreuen sich großer Beliebtheit und sind im Vergleich zu Barren im Regelfall auch in kleineren Werteinheiten erhältlich. Anstelle von physischem Gold können auch Finanzprodukte mit einem Gold-Schwerpunkt in Erwägung gezogen werden. Hierzu zählen unter anderem Investmentfonds, Aktien, Zertifikate und ETF-Fonds. Gold-ETFs sind insbesondere für Anleger interessant, die lediglich kurzfristige Handelsgeschäfte favorisieren und von Goldpreisveränderungen zeitnah profitieren möchten. Wenn vorrangig eine Absicherung gegen Systemrisiken gewünscht wird, sollte in erster Linie physisches Gold erworben werden. Die dargestellten steuerlichen Vorteile sind unter bestimmten Voraussetzungen auch bei "Gold Bullion Securities" Inhaberschuldverschreibungen einschlägig. Der Bundesfinanzhof entschied mit Urteil vom 16. Juni 2020 (Aktenzeichen: VIII R 7/17), dass der Verkauf von solchen Inhaberschuldverschreibungen als privates Veräußerungsgeschäft zu werten ist. Dabei sei es unbeachtlich, ob der Steuerpflichtige als Eigentümer anzusehen ist oder stattdessen einen schuldrechtlichen Lieferanspruch innehält.