BFH-Grundsatzentscheidung zu Cum Ex
Der Bundesfinanzhof hat ein wichtiges Urteil zum Themen-Block "Cum Ex" BFH veröffentlicht
Der Bundesfinanzhof hat ein wichtiges Urteil zum Themen-Block "Cum Ex" BFH veröffentlicht
Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen sind ein privates Veräußerungsgeschäft und unterliegen daher der Einkommensteuer.
Steuerrecht wird zunehmend internationaler - nicht nur im Miteinander der Staaten innerhalb der Europäischen Union sondern auch weit darüber hinaus. China, Südost-Asien, Afrika und Südamerika sind die Märkte der Zukunft. Da wächst die Nachfrage nach entsprechenden Nachschlagewerken zum "Internationalen Steuerrecht".
Kapitalschutz-Thema: Ehevertrag
Ein Ehevertrag mag unromantisch sein. Wird die Ehe jedoch geschieden, kann der Vertrag die Scheidung in strittigen Punkten erleichtern. Außerdem kann ein Ehevertrag helfen, Schenkungssteuer zu sparen.
Wer das Familienheim erbt und es anschließend selbst bewohnt, muss in der Regel keine Erbschaftssteuer zahlen. Für die Steuerbefreiung müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Erblasser die Immobilie selbst bewohnt haben und die Wohnfläche darf nicht größer als 200 Quadratmeter sein.
Systemkritik tut not: Kann es sein, dass das Finanzamt 2 x mal kassiert?. Es bekommt seinen Gewinnanteil (wir nennen es Steuern); aber beim Teilen kann ich meine Verluste nicht geltend machen – mein Verlust der Verluste!
Seit 2021 gelten neue Regelungen bei der Verlustnutzung von Kapitalanlagen. Mit dem Jahressteuergesetz 2019 hat der Gesetzgeber die Verrechnungsmöglichkeiten für Einkünfte aus Kapitalvermögen erheblich eingeschränkt.
So können Verluste aus Termingeschäften, die innerhalb eines Jahres entstehen, ausschließlich mit Gewinnen aus Termingeschäften und Stillhalteprämien verrechnet werden. Die Verlustverrechnungsgrenze für das Steuerjahr ist auf 20.000 Euro begrenzt. Höhere Verluste sind in die Folgejahre vorzutragen. Die jährliche Verlustverrechnungsgrenze ist jeweils 20.000 Euro.
Steuersparmodelle, also die Verschiebung von Einkünften und Vermögen, um Steuern zu sparen, sind beliebt und die Möglichkeiten sind vielfältig. Eine Option ist durch Kapitalanlagen, z.B. Fondsbeteiligungen, Stiftungen, etc., Steuern zu sparen. Das Risiko dabei ist jedoch groß und viele Anleger haben dabei in der Vergangenheit eine finanzielle Bruchlandung erlebt.
Zeitlich gestreckte Verlustnutzung - so nennt man das, wenn man irgendwo und irgendwie Geld verloren hat, und man steuerrechtlich zulässige Modelle kreativ nutzen kann, um Verluste zumindest etwas kompensieren zu können
Dr. Sebastian Korts, MBA, MITax, RA, FAStR, FAHuGR
Der Kölner Rechtsanwalt Dr. Sebastian Korts hat sich der Interessenwahrung im Umfeld der Cum-Ex-Fälle verschrieben. Hier sein aktueller Zwischenbericht.
Einführung in den allgemeinen Problemkreis