Bereits vergangenes Jahr hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Regelung zur Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Seitdem wurden viele unterschiedliche Lösungen für eine Neuregelung der Steuer diskutiert. Nun hat Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers eine Kompromisslösung vorgeschlagen.
Veraltete Berechnungsgrundlage führt zur ungleichen Steuerbelastung
Die Grundsteuer ist eine Steuer, die auf das Eigentum an einem Grundstück und dessen Bebauung anfällt (nicht mit der Grunderwerbsteuer zu verwechseln). Für Städte und Gemeinden bildet sie eine der größten steuerlichen Einnahmequellen. Doch seit ihrer Einführung hat sich die Berechnungsgrundlag der Steuer kaum verändert. Die Einheitswerte werden teilweise noch auf Grundlage der Wertverhältnisse von 1964 ermittelt. Eine Anpassung der Werte wurde bislang versäumt, sodass es über die Jahre zu einer Verzerrung gekommen ist. Dass im Ergebnis so eine ungleiche Steuerbelastung für Immobilieneigentümer eintritt, leuchtet ein. Verbindlich festgestellt hat diese „gravierende Ungleichbehandlung“ das Bundesverfassungsgericht dennoch erst im April 2018 (Urteil v. 10.04.2018; Az.: 1 BvL 11/14). Damit war nun endgültig klar, dass die Berechnungsgrundlage für die Steuer verfassungswidrig ist. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hat der Gesetzgeber nun bis Ende 2019 Zeit, eine Neuregelung der Grundsteuer auf den Weg zu bringen.
Finanzminister will Berechnung anhand der Beliebtheit des Immobilienstandortes
Viele unterschiedliche Lösungsansätze wurden bereits hitzig diskutiert. Nun bringt der niedersächsischen Finanzminister Reinhold Hilbers einen neuen Berechnungsvorschlag ins Gespräch.
Der CDU-Politiker sprach sich gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ für eine Berechnung der Steuer anhand der Fläche und insbesondere der Lage des Grundstückes aus. Dafür sollen Städte und Gemeinden selbst festlegen, welche Viertel als gute oder schlechtere Lagen anzusehen sind. Die Grundsteuer soll dann in den guten Wohnlagen höher ausfallen, als in den unbeliebteren Stadtteilen oder Lagen. Somit sollen Eigentümer in guten Wohnlagen „mehr zum Gemeinwesen beitragen“ als andere, so der Vorschlag. Zudem sei Vorteil dieses Modells, dass es einfach, transparent und bürokratiearm ist und damit wesentlich leichter umzusetzen wäre, als andere Modellvorschläge. So zumindest die Theorie des Finanzministers. Ob sich das Modell im Ergebnis tatsächlich durchsetzen wird, muss sich noch zeigen.
Neuregelung sollte nicht mehr lange auf sich warten lassen
Nur noch bis Jahresende kann sich der Gesetzgeber Zeit nehmen – danach muss eine Neuregelung zur Grundsteuer stehen. So sieht es nicht nur das BVerfG. Auch droht Städten und Gemeinden sonst ein erheblicher Steuerausfall, denn nach der bislang geltenden Regelung kann im kommenden Jahr keine Grundsteuer mehr erhoben werden. Sollten sich die Politiker also nicht einigen können, würde die Grundsteuer nächstes Jahr entfallen. Eigentlich Grund genug sich nun für einen Reformvorschlag zu entscheiden.
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