Audi muss im Abgasskandal Schadenersatz für einen Audi A6 Quattro 3.0 TDI leisten. Das hat das Landgericht Kiel bereits mit Urteil vom 8. Juli 2021 entschieden. Allerdings war dem Gericht ein Fehler bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung unterlaufen. „Dagegen sind wir vorgegangen, so dass unser Mandant am Ende eine deutlich höhere Entschädigungssumme erhalten hat“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser. Die Berufung von Audi hat zunächst das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und nun auch der BGH mit Urteil vom 27. März 2023 zurückgewiesen (Az.: VIa ZR 1140/22).
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger einen Audi A6 Quattro 3.0 TDI im Oktober 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. In dem Fahrzeug ist ein 3-Liter-Dieselmotor des Typs EA 897 verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Modell einen amtlichen Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung an. „Wir haben daher geklagt und das LG Kiel hat unserem Mandanten Schadenersatz zugesprochen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.
So weit war alles unstrittig. Allerdings ist dem Gericht bei der Berechnung der Entschädigungssumme ein Fehler zum Nachteil des Klägers unterlaufen. Er sollte nur eine Entschädigung von rund 6.900 Euros statt der geforderten knapp 15.300 Euro bekommen. Rechtsanwalt Dr. Gasser: „Wir haben daher die Berichtigung des Urteils beantragt und da sich das Landgericht Kiel zunächst nicht rührte, Berufung eingelegt. Als das LG Kiel wenig später sein Urteil auf die geforderte Entschädigungssumme von knapp 15.300 Euro korrigiert hat, haben wir die Berufung für erledigt erklärt.“
Da wollte Audi jedoch nicht mitspielen und schloss sich der Erledigungserklärung nicht an – erfolglos. Das OLG Schleswig entschied, dass sich die Berufung erledigt hat und der BGH hat dieses Urteil bestätigt. „Damit bleibt es dabei, dass unser Mandant die geforderte Entschädigungssumme erhält“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.
Ehemaliger Audi-Chef legt Geständnis ab
Audi hat eine Verantwortung für Abgasmanipulationen im Abgasskandal lange zurückgewiesen. Damit dürfte nach dem Geständnis des ehemaligen Audi-Chefs Rupert Stadler Schluss sein. Im Strafprozess vor dem Landgericht München räumte er am 16. Mai 2023 die Betrugsvorwürfe ein. Durch seine Verteidigerin ließ er vortragen, dass er zwar nichts direkt von den Abgasmanipulationen gewusst habe, diese aber als möglich erkannt und billigend in Kauf genommen habe, obwohl er hätte einschreiten können. Durch das Geständnis entgeht Stadler voraussichtlich einer Haftstrafe und wird wohl mit einer Bewährungsstrafe davonkommen.
Für zivilrechtliche Schadenersatzklagen im Abgasskandal hat das Geständnis zwar keine unmittelbare Bedeutung. „Audi wird sich aber nicht mehr länger mit Unwissenheit herausreden können. Nach dem Geständnis ist klar, dass die Abgasmanipulationen bis in höchste Vorstandskreise bekannt waren. Damit dürfte auch klar sein, dass die betroffenen Autokäufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadenersatz haben“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser.
Audi war im VW-Konzern für die Entwicklung und Produktion der größeren Dieselmotoren ab 3 Liter Hubraum zuständig. Diese Motoren wurden nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen, sondern u.a. auch im Porsche Cayenne, Porsche Macan oder VW Touareg eingesetzt. Das KBA hat für zahlreiche Modelle mit diesen Dieselmotoren verpflichtende Rückrufe wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet. „Betroffene Fahrzeughalter haben gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.
Das gilt umso mehr, nachdem der EuGH mit Urteil vom 21. März 2023 deutlich gemacht hat, dass Schadenersatzansprüche schon dann bestehen, wenn der Autohersteller nur fahrlässig gehandelt hat. Vorsatz muss den Autoherstellern demnach nicht mehr nachgewiesen werden. Dr. Gasser: „Dadurch wird die Durchsetzung von Schadenersatzansprüche erleichtert.“
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