Man kann kaum glauben, dass man mit billigen und unhaltbaren Werbeversprechen immer noch so viel Geld verdienen kann. Anders kann man sich aber nicht erklären, warum immer wieder junge Unternehmen wie die erst am 1. August diesen Jahres ins Handelsregister eingetragene Thomas Marketing GmbH aus Emmerich die Szene mit weiteren Nutzlosdienstleistungen "bereichern".
Wie alle anderen Nutzlos-Dienste ist die Thomas Marketing GmbH auch hoch spezialisiert auf das Aufbauen von Druck: Rechnung, Mahnung, Inkasso, angeblicher Schufa-Eintrag - das geht meist flott von der Hand und es hat einen guten Grund: Abofallen und sonstige Nutzlosdienste verdienen umso besser, je später der überforderte Kunde bezahlt und Inkassogebühren und sonstige Mahnungskosten nimmt man gern mit.
Dabei übersehen viele Betroffene, dass man dem Spuk auch ein Ende bereiten kann: Rechtsanwalt Daniel Loschelder aus München weiß aus Erfahrung, dass man Forderungen dieser Art gut abwehren kann.
Aber worum geht es überhaupt: Das im Abzocker-Eldorado ansässige Unternehmen verschafft sich Vertragsabschlüsse über Telefonanrufe -sogenannte Cold Calls. Und auch wenn es mit den versprochenen Dienstleistungen im Marketingbereich nicht weit her ist: Das Forderungsmanagement ist mehr als professionell.
Schon kurz nach dem Telefonanruf erhalten die betroffenen Opfer eine Rechnung für die Schaltung eines sogenannten Business-Eintrags und weiteren Marketingdienstleistungen im Rahmen einer Betreuung während des Vertragszeitraums. Es fällt auf, dass die angebotenen Aktionen auf keinen Fall der hohen Rechnungssumme entsprechen und auch sehr vage formuliert sind
Loschelder: "Es macht von Anfang an den Eindruck, als ob das Erbringen dieser Leistungen, z.B. der Firmeneintrag in völlig nutzlosen Registern, gar nicht die Geschäftsidee ist, sondern das Abkassieren." Und wer nicht aufpasst, bekommt weitere Rechnungen, weil Kündigungsfristen nicht eingehalten wurden.
Die vermeintliche Legitimation für dieses unangenehmes Vorgehen schreibt sich Geschäftsführer Sebastian Thomas selbst und natürlich besonders klein in die eigenen AGB: „Der Vertragsabschluss erfolgt telefonisch und wird mit Einwilligung des Kunden durch die Thomas Marketing GmbH aufgezeichnet, entweder sogleich im Telefonat mit der Vertriebsmitarbeiterin / dem Vertriebsmitarbeiter oder in einem zweiten Telefonat, das nur der Aufzeichnung und Kontrolle der Vertragsdaten dient.“
Alles in allem nicht neues aus Emmerich - Eine professionelle Forderungsabwehr tut aber trotzdem Not, denn eine verpasste Frist führt zu einem pfändbaren Titel, was es unbedingt zu vermeiden gilt.
Besonders pikant: "Mission" der Thomas Marketing GmbH ist es, kleinen und mittleren Unternehmen zu helfen, in der digitalen Landschaft sichtbar und erfolgreich zu sein. Von "erhöhter Online-Präsenz, zielgerichteter Reichweite, Vertrauensbildung und kosteneffektiver Werbung" bleibt die Thomas Marketing GmbH dann auch selbst meilenweit entfernt.
Rechtsanwalt Daniel Loschelder ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und auf das Thema Abofallen spezialisiert. Seine Warnung: "Nur weil der Dienst offensichtlich ein schlechtes Geschäft ist und der Vertragsschluss erschlichen wurde, bleibt eine solche Forderung eine ernst zu nehmende Sache, die man nicht einfach ignorieren darf!"