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Forderungsabwahr BDD Verlag UG / Wagner & Spiegel Verlag

14. Januar 2025 | Job & Business
Der BDD Verlag UG lockt Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen in eine sehr unangenehme Vertragsfalle und verkauft nutzlose Marketing-Dienstleistungen für teures Geld.
Daniel Loschelder
Rechtsanwalt Daniel Loschelder Wettbewerbsrecht

Rechtsanwalt Daniel Loschelder ist Gründungpartner der Müchner Kanzlei Loschelder Leisenberg mit Schwerpunkten und...

Der BDD Verlag UG lockt Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen in eine sehr unangenehme Vertragsfalle und verkauft nutzlose Marketing-Dienstleistungen für teures Geld.

Im Zusammenspiel mit einem anderen Unternehmen, welches die Akquise macht, bietet der Verlag eine Dienstleistung, die niemand braucht, aber teuer bezahlt werden muss. Das System dahinter: Der eine bietet eine Leistung an, der andere rechnet ab. Am Ende weiß der Vertragspartner nicht, an wen er sich wenden soll und reibt sich auf im Versuch, erfolgreich zu widerrufen oder zu kündigen. Grundsätzliches Problem: Es geht um eine Abofalle, und da sich Gewerbetreibende nicht auf die sonst üblichen Verbraucherrechte berufen dürfen, gibt es schnell ein Problem, das sich ohne juristische Fachkenntnisse und Erfahrungen leider nicht lösen lässt

Die BDD Verlag UG ist eine "Unternehmergesellschaft mit beschränkter Haftung" die erst im August 2024 in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen wurde. Vedat Demirkiran aus Hagen steht einer Gesellschaft vor, deren Unternehmenszweck die Gestaltung und der Vertrieb von Online-Webseiten sowie die Gestaltung von Visitenkarten, Flyern und Layouts ist. Allerdings: In der Düsseldorfer Behmstraße gibt es keine Büros für fleißige Grafiker und umtriebige Marketing-Experten. Hier gibt es nur einen Briefkasten und eine offizielle Firmenadresse.

Vielleicht werden hier die Trickformulare versendet, vielleicht aber auch nicht. Vielleicht werden von hier aus die überzeugenden Werbeanrufe getätigt. Fakt ist, dass man hier niemanden erreichen und auf irgendwelche Unstimmigkeiten hinweisen kann. Die BDD Verlag UG ist eigentlich ein Geist - genauso wie der Wagner und Spiegel Verlag in deren Namen die Aquisemaßnahmen laufen.

Nach einem - eigentlich - unerlaubten Werbeanruf, haben die Angerufenen das Gefühl, einen Dienst entweder kündigen oder aktualisieren zu müssen. Die Legenden sind phantasievoll.Anschließend bekommen die Angerufenen ein Fax mit der Bitte, Daten zu bestätigen. Allerdings: Wer dieses Fax zurückschickt, der steckt in einer Vertragsfalle ohne eine Chance, die versprochenen Leistungen auch abrufen zu können.

Was vielen Opfern an dieser Stelle noch gar nicht auffällt ist, dass man mit diesen Formularen mit dem  Wagner & Spiegel Verlag aus Antalya in der Türkei korrespondiert, der mit dem hier beworbenen "Bürger-Info-Folder" rein gar nichts zu tun hat.

Wer das Formular zurückfaxt geht zwar mit dem  Wagner und Spiegel Verlag eine Geschäftsbeziehung ein und erteilt den Auftrag, eine Werbeanzeige in einem „Bürger-Info-Folder“ zu veröffentlichen. Dieser wird wieder vom BDD Verlag UG aufgelegt und eine Anzeige hier soll über ein Jahr laufen und drei kostenpflichtige Auflagen im Werbeobjekt enthalten. Dabei ist der Anzeigenpreis pro Auflage fällig. Eine Unterschrift steht also schon mal für drei Rechnungssummen, wer nicht fristgerecht kündigt, hat ein weiteres Jahr am Hals.

Die betroffenen Opfer staunen dann nicht schlecht, was sie alles angeblich gebucht haben.

Es werden Positionen wie Anzeigenpreis, Satzpauschale, Farbpauschale und Versandpauschale in Rechnung gestellt. Insgesamt soll also ein Betrag von ca. 1.200 € fällig werden, und das in gleicher Höhe für 2 weitere Ausgaben des sicherlich hoffnungslos überschätzten "Bürger Info Folders"

So richtig wehren kann man sich als Vertragspartner nicht, denn B2B gibt es keine verbraucherrechtlichen Widerrufsmöglichkeiten und wer die Forderungen komplett ignoriert, kann dadurch Ansprüche der Abzocker vollends legitimieren. Auch eine Kündigung des Vertrages ändert nichts daran, dass die Rechnung in der Welt ist. Die Unzulässigkeit des "Cold Calls" zur Kontaktaufnahme ändert nichts daran, dass ein später abgeschlossener Vertrag trotzdem rechtsgültig bleibt.                                                                        

Der BDD Verlag UG erweist sich wie alle Abofallenbetreiber als hartnäckiger Verfolger seiner Ansprüche. Man schaltet Inkassounternehmen ein, droht mit SCHUFA Einträgen und der Beantragung von gerichtlichen Mahnbescheiden.

Juristisch gesehen bietet die erklärte Vorgehensweise zahlreiche Angriffsmöglichkeiten. Rechtsanwalt Daniel Loschelder:  "Man kann ich gegen eine solche Rechnung zur Wehr zu setzen. Man muss die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nur geschickt nutzen!"

Und weiter: "Als Anwälte für Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht haben wir in der Vergangenheit schon unzählige Mandanten gegen solche Machenschaften vertreten und vor hohen Zahlungen bewahren können. Dies spiegelt sich auch in unseren Google-Bewertungen wider."

 

Heißt: Auch gegen den BDD Verlag UD ist ein Kraut gewachsen...

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