Die Insolvenz der Geno Wohnbaugenossenschaft eG beschäftigt auch die Staatsanwalt Stuttgart. Schon im September 2018 kam es im Rahmen der Ermittlungen zu umfangreichen Durchsuchungen. Nun bittet die Staatsanwaltschaft auch die Mitglieder der Geno als Zeugen um Hilfe. Ihre Aussagen sollen dazu beitragen, die möglicherweisen illegalen Vorgänge hinter der Kulissen aufzuklären. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt wegen des Verdachts des Betrugs, der Insolvenzverschleppung, des Bankrotts und der Untreue gegen ehemalige Vorstände der insolventen Geno Wohnbaugenossenschaft eG.
Im Rahmen dieser Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart nun Fragebögen an die Genossenschaftsmitglieder verschickt, da sie als Zeugen zur Aufklärung beitragen können. Dabei geht es z.B. um die Kontaktaufnahme, Kontaktpersonen, Aufklärung über Risiken der Mitgliedschaft und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Geno oder auch, ob eine Aufklärung darüber stattfand, dass die Ansprüche der Mitglieder, die zum 31.12.2013 aus der Geno ausgeschieden sind, zu großen Teilen noch nicht befriedigt waren.
"Die Staatsanwaltschaft erhofft sich durch die Fragen Licht ins Dunkel zu bringen. Das ist auch für die ausgeschiedenen und aktuellen Mitglieder der Geno zum Vorteil. Sollte sich der Verdacht gegen die ehemaligen Vorstände bestätigen, kann sich das auch positiv auf die Schadensersatzansprüche der Geno-Mitglieder auswirken. Forderungen können dann auch gegen die ehemaligen Vorstände geltend gemacht werden", sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.
Rechtsanwalt Looser ist eng mit der "Causa Geno" vertraut und vertritt bereits zahlreiche geschädigte Mitglieder der Genossenschaft. Er begrüßt die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. "Informationen der Genossenschaftsmitglieder können bei den Ermittlungen nur hilfreich sein. Wichtig ist es, keine Fehler bei den Angaben zu machen", so Rechtsanwalt Looser.
Durch die Insolvenz der Geno drohen den Genossenschaftsmitgliedern hohe finanzielle Verluste. Neben der Anmeldung der Forderungen im Insolvenzverfahren können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Diese können sich einerseits gegen die ehemaligen Unternehmensverantwortlichen richten, wenn sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft bestätigt und andererseits auch gegen die Vermittler. Diese hätten über die bestehenden Risiken bei einem Beitritt zur Geno eG informieren müssen. Haben sie diese Aufklärungspflicht verletzt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
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