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Kanzlei Brüllmann

Die Kanzlei »BRÜLLMANN Rechtsanwälte« ist seit mehreren Jahren auf dem Gebiet des Kapitalanlagerechts tätig und verfügt somit über eine überaus umfangreiche Expertise. Wir beraten Sie gerne bei folgenden Beteiligungsformen:

-         geschlossene Immobilienfonds

-         Kommanditbeteiligungen

-         Medienfonds

-         Schiffsbeteiligungen

-         Windkraftfonds

-         atypische Beteiligungen

-         Genussrechte

-         Inhaberschuldverschreibungen

-         Aktien

-         betriebliche Altersvorsorge

 

Kapitalanlageangebote werden immer komplexer und sind daher häufig selbst für Fachleute nur schwer zu beurteilen. »BRÜLLMANN Rechtsanwälte« arbeitet daher mit Gutachtern zusammen, die Kapitalanlagen analysieren und bewerten. Deren Ergebnisse und unsere juristische Einschätzung ergeben so den Ansatzpunkt für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.   

 

Unser Ziel ist es, unseren Mandanten möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen. Um zeit- und nervenaufreibende Prozesse zu vermeiden, finden wir der Sach- und Rechtslage angemessene Lösungen – sind jedoch auch jederzeit bereit, die Interessen unserer Mandanten vor Gericht zu vertreten. 

Schwerpunkte

  • Geschlossene Fonds
  • Beteiligungen
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Aktien
  • atypische Beteiligungen

Details

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