Der Dieselmotor EA 288 hat bei Fahrzeugen des VW-Konzerns zwar den durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motor EA 189 abgelöst. Das Thema Abgasmanipulationen wurde mit dem Nachfolgemotor jedoch nicht beendet. VW bestreitet zwar die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Dieselfahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Motor EA 288. Die Gerichte sehen dies jedoch zunehmend anders. So hat das Landgericht Freiburg dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 5. März 2021 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 6 O 224/20).
Der Kläger hatte den VW Golf 2,0 TDI mit dem Dieselmotor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 Anfang 2017 als Gebrauchtwagen gekauft. Für das Modell liegt zwar kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vor, der Kläger machte dennoch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.
Die Motorsteuerung sei so programmiert, dass sie erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus des NEFZ befindet. Dann werde der Emissionsausstoß optimiert, während der Stickoxid-Ausstoß im normalen Straßenverkehr wieder steige, so der Kläger.
Das LG Freiburg folgte der Argumentation des Klägers. In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Der Kläger sei dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz nach § 826 BGB, entschied das LG Freiburg. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen, so das Gericht.
So wie das LG Freiburg haben eine Reihe weiterer Landgerichte den Käufern von Fahrzeugen des VW-Konzerns mit dem Motor EA 288 bereits Schadenersatz zugesprochen. „Auch das Oberlandesgericht Köln hat VW in diesem Zusammenhang bereits verurteilt. Die Rechtsprechung entwickelt sich auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 zunehmend verbraucherfreundlich und die Chancen, Schadenersatz durchzusetzen, steigen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal