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Abgasskandal - Niederlage für Audi vor dem BGH

26. November 2021 | rund ums Auto
Audi ist im Abgasskandal vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Der BGH hat mit Urteil vom 25. November 2021 entschieden, dass sich nicht nur die Konzernmutter VW, sondern auch die Tochter Audi schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: VII ZR 238/20, 243/20, 257/20 und 38/21). Der BGH bestätigte damit die Urteile des OLG München und auch die Auffassung, dass mindestens eine verantwortlich
Dr. Ingo Gasser
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Dr. Ingo Gasser ist Gründer der Wirtschaftskanzlei "Dr. Gasser" - Er ist Ansprechpartner zu allen Themen des...

Audi ist im Abgasskandal vor dem Bundesgerichtshof gescheitert. Der BGH hat mit Urteil vom 25. November 2021 entschieden, dass sich nicht nur die Konzernmutter VW, sondern auch die Tochter Audi schadenersatzpflichtig gemacht hat (Az.: VII ZR 238/20, 243/20, 257/20 und 38/21). Der BGH bestätigte damit die Urteile des OLG München und auch die Auffassung, dass mindestens eine verantwortlich handelnde Person bei Audi von den unzulässigen Abschalteinrichtungen in dem Dieselmotor EA 189 gewusst haben muss.

 

Der Dieselmotor EA 189 mit der unzulässigen Abschalteinrichtung wurde von VW entwickelt und gebaut. Der Motor wurde auch in Fahrzeugen der Konzerntöchter Audi, Seat und Skoda verwendet. Dass VW sich durch die Abgasmanipulationen grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht, hat der BGH bereits im Mai 2020 entschieden. Die meisten Schadenersatzklagen richteten sich auch gegen VW als Herstellerin des Motors, einige klagten aber auch direkt gegen die Fahrzeughersteller wie Audi.

 

So war es auch in den vier Verfahren, die der BGH nun entschieden hat. Die Kläger hatten noch vor Bekanntwerden des Abgasskandals ein Fahrzeug der Marke Audi mit dem Dieselmotor EA 189 gekauft. Sie forderten daher von der Audi AG Schadenersatz und waren in den Vorinstanzen erfolgreich. Audi habe die Fahrzeuge mit den unzulässigen Abschalteinrichtungen in den Verkehr gebracht, die Käufer sittenwidrig geschädigt und müsse Schadenersatz leisten, entschied das OLG München in allen vier Fällen.

 

Der BGH wies die Revision der Audi AG nun zurück und bestätigte die Urteile des OLG München. Das OLG habe zurecht angenommen, dass mindestens eine verantwortliche Person bei Audi Kenntnis von der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtungen gehabt habe. Die Kläger hätten daher Anspruch auf Schadenersatz.

 

„Damit hat der BGH für Klarheit gesorgt, dass neben VW auch die Konzerntöchter wie Audi im Abgasskandal die Verantwortung nicht zurückweisen können und Schadenersatz leisten müssen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser. Dabei dürfte das Urteil des BGH richtungsweisenden Charakter haben. Denn längst geht es im Abgasskandal auch um den ebenfalls von VW gebauten Nachfolgemotor EA 288, der wiederum in Fahrzeugen der Marken Audi, Seat und Skoda verwendet wird. „Auch in diesen Fällen können sich die Schadenersatzklagen nicht nur gegen VW als Motorenherstellerin, sondern auch direkt gegen die Fahrzeughersteller richten“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

 

Die größeren Dieselmotoren ab 3 Litern Hubraum wurden von Audi entwickelt und hergestellt. Wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen hat das Kraftfahrt-Bundesamt zahlreiche Rückrufe für verschiedene Audi-Modelle mit diesem Motor aber auch für den Porsche Cayenne, Porsche Macan oder VW Touareg angeordnet. „Auch hier bestehen gute Chancen, Schadensatz durchzusetzen. Wer den Rückruf im Jahr 2018 erhalten hat, muss allerdings jetzt handeln, da Ende 2021 die Verjährung der Ansprüche droht“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

 

Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/category/audi/

 

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