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Dieselskandal EA 288: Schadenersatz für Audi A5

01. April 2022 | rund ums Auto
Im Abgasskandal hat das Landgericht Düsseldorf VW mit Urteil vom 22. Februar 2022 zu Schadenersatz bei einem Audi A5 mit dem Dieselmotor EA 288 verurteilt  (Az.: 16 O 248/20). Der EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189.
Frederick M. Gisevius
Frederick M. Gisevius

Herr Frederick Gisevius studierte an der Eberhard Karls Universität in Tübingen Rechtswissenschaften.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Düsseldorf VW mit Urteil vom 22. Februar 2022 zu Schadenersatz bei einem Audi A5 mit dem Dieselmotor EA 288 verurteilt  (Az.: 16 O 248/20). Der EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189.

Wie schon der Vorgänger wird auch der EA 288 von VW gebaut und in Dieselfahrzeugen der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda eingesetzt. Geht es nach den Aussagen von VW gibt es bei diesem Motor keine Abgasmanipulationen. Gerichte, wie nun das LG Düsseldorf, sehen das jedoch zunehmend anders und sprechen den geschädigten Käufern Schadenersatz zu.

Der Audi A5 2.0 TDI des Klägers in dem Verfahren vor dem LG Düsseldorf verfügt über eine sog. Fahrkurvenerkennung. Diese Funktion erkennt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Ist das der Fall, ändert sich das Abgasverhalten des Fahrzeugs, so dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Im realen Straßenverkehr zeigt das Fahrzeug dann ein anderes Emissionsverhalten und der Stickoxid-Ausstoß steigt.

So eine Funktion stelle eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, so das LG Düsseldorf. VW habe diesen Vorwurf auch nicht widerlegen können und trotz Aufforderung des Gerichts nicht erklärt, aus welchem Grund die Fahrkurvenerkennung verwendet wurde.

Der Kläger sei durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz. Da der Kläger den Kaufvertrag nicht vollständig rückabwickeln wollte, habe er auch Anspruch auf den sog. kleinen Schadenersatz, so das Gericht. Dabei behält er den Pkw und bekommt den sog. Minderwert als Schadenersatz. Der Kaufpreis wird um den Betrag gemindert, den das Auto durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung weniger wert ist. Nach dem Urteil des LG Düsseldorf sind dies 20 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises.

„Der VW-Abgasskandal setzt sich auch bei Fahrzeugen mit dem Nachfolgemotor EA 288 fort und auch hier bestehen gute Chancen, Schadenersatz durchzusetzen. Neben zahlreichen Landgerichten haben auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg VW bereits zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 

 Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

 

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