Nun rutscht auch Suzuki in den Dieselskandal. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. hat am 27. April 2022 Geschäftsräume des japanischen Autoherstellers im hessischen Bensheim durchsuchen lassen. Ermittelt wird wegen des Verdachts unzulässiger Abschalteinrichtungen, wie u.a. die Tagesschau online berichtet.
Demnach richten sich die Ermittlungen nicht nur gegen Suzuki, sondern auch gegen Stellantis, zu dem Konzern zählt inzwischen auch Fiat Chrysler Automobiles, und gegen das japanische Unternehmen Marelli. Hier gab es weitere Durchsuchungen in Heidelberg, Italien und Ungarn. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Verantwortliche der drei Konzerne wegen des Verdachts des Betrugs, der Luftverunreinigung und der Beihilfe.
Die Ermittler gehen dem Verdacht nach, dass Suzuki bei insgesamt rund 22.000 Dieselfahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung eingesetzt hat. Konkret geht es um Fahrzeuge der Typen SX4 S-Cross, Swift und Vitara mit 1,3 Liter, 1,6 Liter und 2 Liter Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6, die bis 2018 gebaut wurden.
Die unzulässige Abschalteinrichtung soll bei den betroffenen Fahrzeugen nach Angaben der Staatsanwaltschaft dazu führen, dass die Abgasreinigung im realen Straßenverkehr massiv reduziert oder ganz abgeschaltet wird. Folge ist, dass der Stickoxid-Ausstoß erheblich steigt und die Autos die Voraussetzungen für eine Zulassung des Abgasnorm Euro 6 nicht erfüllen und die Kunden so getäuscht wurden.
Die Dieselmotoren soll Suzuki von Fiat Chrysler, inzwischen Stellantis, bezogen haben. Die entsprechende Motorsteuerungssoftware soll Marelli geliefert haben. „Pikanterweise ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt schon seit Sommer 2020 gegen Fiat wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen. Betroffen sind u.a. auch zahlreiche Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato. Nun rutschen auch Suzuki-Fahrzeuge mit Fiat-Motoren in den Fokus der Ermittlungen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser, der schon zahlreiche Mandanten im Abgasskandal vertreten hat.
Für die betroffenen Suzuki-Kunden bedeutet diese Entwicklung, dass ihre Fahrzeuge die Zulassung verlieren können, wenn sie über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen und die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Straßenverkehr nicht einhalten. „Da sie dann getäuscht wurden, haben sie auch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geltend zu machen“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.
Rechtsanwalt Dr. Gasser ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und berät betroffene Suzuki-Käufer gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/