Der Abgasskandal hat auch zahlreiche Audi-Modelle mit 3-Liter-Dieselmotor erfasst. Die betroffenen Halter haben gute Aussichten, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Das zeigt auch ein Urteil des OLG Karlsruhe vom 17. Februar 2022 (Az.: 8 U 451/21). Das OLG hat entschieden, dass der Käufer eines Audi A6 Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung hat.
Geklagt hatte der Käufer eines Audi A6 Quattro mit 3-Liter-Dieselmotor. Die Klage hatte schon in erster Instanz am Landgericht Baden-Baden weitgehend Erfolg. In dem Audi A6 komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt der sog. schnellen Aufheizstrategie zum Einsatz. Der Kläger sei vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde und habe gemäß § 826 Anspruch auf Schadenersatz, entschied das LG Baden-Baden.
Das OLG Karlsruhe bestätigte im Berufungsverfahren den Schadenersatzanspruch des Klägers. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen. Der Unterschied zum erstinstanzlichen Urteil liegt allerdings in der Berechnung der Nutzungsentschädigung. Hier hatte das LG Baden-Baden lediglich eine zu erwartende Laufleistung des Audi A6 von 250.000 Kilometern zu Grunde gelegt. Das sei zu wenig, stellte der 8. Zivilsenat des OLG Karlsruhe klar. Bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit den großvolumigeren 3-Liter-Dieselmotoren gehe er regelmäßig von einer Gesamtleistung von 300.000 Kilometern aus, so der Senat.
„Das wirkt sich positiv für den Kläger aus. Durch die Annahme einer höheren zu erwartenden Laufleistung reduziert sich die Nutzungsentschädigung, die sich der Kläger anrechnen lassen muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Im konkreten Fall fiel die Nutzungsentschädigung um 4.000 Euro geringer aus als noch vom LG Baden-Baden veranschlagt.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat eine Reihe von Audi-Modellen mit 3-Liter-Dieselmotoren wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zurückgerufen. „Die betroffenen Fahrzeug-Halter haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass Audi sich schadenersatzpflichtig gemacht hat“, so Rechtsanwalt Gisevius. Allerdings muss die Verjährung der Schadenersatzansprüche im Blick behalten werden. „Wer 2019 den Rückruf erhalten hat, sollte jetzt handeln, bevor er zu spät ist. In diesen Fällen droht bereits Ende 2022 die Verjährung“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.
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