Fiat muss im Wohnmobil-Abgasskandal Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Leipzig mit Urteil vom 21. Dezember 2022 entschieden (Az.: 09 O 498/22). In dem Verfahren ging es um ein Capron-Wohnmobil mit einem Fiat Ducato als Basisfahrzeug. Das LG Leipzig kam zu der Überzeugung, dass Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und deshalb Schadenersatz leisten muss.
Die Klägerin in dem zu Grunde liegenden Fall hatte das Wohnmobil Capron Typ T69/ T449/ T 738 im Jahr 2016 als Gebrauchtfahrzeug gekauft. Das Modell baut auf einem Fiat Ducato mit 2,3-Liter-Multijet-Motor mit der Abgasnorm Euro 5 auf. Die Klägerin machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. In dem Motor sei eine Timer-Funktion verbaut, die dafür sorge, dass die Abgasreinigung nach ca. 22 Minuten reduziert werde. Damit sei sie gerade lange genug für den rund 20-minütigen Abgastest im Prüfmodus aktiv. Wenn die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten reduziert werde, habe dies einen Anstieg der Emissionen zur Folge.
Fiat konnte den Vorwurf, dass die Timerfunktion eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, nicht entkräften. Denn selbst wenn die Funktion nicht zwischen Prüfstand und realen Fahrbetrieb unterscheide, erfolge die Reduzierung der Abgasreinigung doch „ersichtlich in unmittelbaren Anschluss an den Prüfstand, welcher 20 Minuten dauert“, stellte das LG Leipzig klar. Damit stehe die Abschalteinrichtung einer Prüfstandserkennung gleich. Hingegen sei nicht ersichtlich, dass die Abschalteinrichtung aus Motorschutzgründen erforderlich sei. Vielmehr sei naheliegend, dass der Zeitpunkt zu dem die Abgasreinigung reduziert wird, entscheidend an die Dauer des Prüfstands anknüpft, so das Gericht weiter.
Fiat habe die Klägerin daher vorsätzliche sittenwidrig geschädigt und sei gemäß § 826 BGB zum Schadenersatz verpflichtet, entschied das LG Leipzig. Der Schaden sei der Klägerin schon mit Abschluss des Kaufvertrags entstanden. Daher könne der Kaufvertrag rückabgewickelt werden. Somit kann die Klägerin gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen.
„Das Urteilt zeigt, dass vom Abgasskandal betroffene Wohnmobil-Besitzer gute Chancen haben, Schadenersatz durchzusetzen. Die Schadenersatzansprüche bestehen auch dann, wenn noch kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorliegt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.
Rechtsanwalt Dr. Gasser berät Sie gerne zu ihren Ansprüchen im Abgasskandal.
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