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Anlegern der rs systems+ GmbH drohen erhebliche finanzielle Verluste. Die Gesellschaft hat bekanntlich Insolvenzantrag gestellt und das Amtsgericht Chemnitz hat das Insolvenzverfahren am 12. Mai 2023 regulär eröffnet (Az.: 221 IN 96/23). Anleger können somit ab sofort und bis zum 22.
Zahlreiche Investoren können von der Crowdfunding-Plattform Seedmatch nach einem Urteil Landgerichts Dresden ggf. Schadenersatz verlangen. Grund ist eine Nachrangklausel in den Investmentverträgen, die das Gericht als unwirksam bewertet hat.
Der Zander ist nicht nur eine proteinreiche Nahrungsquelle, sondern soll für Anleger auch eine renditeträchtige Geldanlage sein – zumindest wenn es nach der Deutsche Edelfisch DEG GmbH & Co. II KG geht.
Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Geldanlage der Green Wood International AG gestoppt. Das Unternehmen mit Sitz in der Schweiz bietet Anlegern Beteiligungen an Paulownia Bäumen in Form von schuldrechtlichen Erlösbeteiligungsansprüchen an.
Der Startschuss im Wirecard-Musterverfahren ist gefallen – das Bayerische Oberste Landesgericht hat den Musterkläger am 13. März 2023 bestimmt.
Compliance und Betrugsfälle sind in der Immobilienwirtschaft schon häufig aufgetreten. Was an Fällen wie aktuell bei Vonovia überrascht, dass sie nicht früher erkannt oder grundsätzlich vermieden werden können.
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 15. Februar 2023 das vorläufige Insolvenzverfahren über die rs systems+ GmbH eröffnet (Az.: 221 IN 96/23). Um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen, sollten die Anleger nun ihre rechtlichen Möglichkeiten wahrnehmen.
Aktionäre der insolventen Wirecard AG haben keine Schadenersatzansprüche gegen die Finanzaufsicht BaFin.
Anleger der rs systems+ GmbH und der insolventen bc connect GmbH dürften aufgrund der jüngsten Ereignisse beunruhigt sein. Wie die Polizeidirektion Zwickau am 10.
Über die Handelsplattform kryptod.com können Anleger mit Differenzkontrakten (CFDs) oder fixen Spreads handeln. Anleger dürften jedoch beunruhigt sein, denn die BaFin ermittelt gegen kryptod. Nach Mitteilung der Finanzdienstleistungsaufsicht vom 3.
