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BaFin ordnet Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts der SunriseEnergy GmbH an

16. September 2015

Das Produkt ist so nicht in Ordnung, findet die Bafin und bemängelt das Geschäftsmodell der Sunrise Energy GmbH

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Sunrise Energy GmbH, Berlin (früherer Geschäftssitz: Ilshofen), die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte aufgegeben. Der entsprechende Bescheid wurde am 16. September erlassen. Kunden der Sunrise Energy GmbH haben nun die Möglichkeit, die über die Firma Sofortrente GmbH abgeschlossenen rückgängig zumachen. Diese hatte bestehende Forderungen aus Lebensversicherungs- und Bausparverträgen sowie aus Festgeldvereinbarungen zum Kauf angeboten und versprochen, Geldzahlungen nach mehreren Jahren zu leisten.

Dabei handelt es sich aber nach Meinung des Bundesamtes für Finanzaufsicht um ein Einlagengeschäft, das in dieser Form genehmigungspflichtig ist. Die Sunrise Energy GmbH hatte dazu keine Genehmigung und habe das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis geführt. Daher muss das Unternehmen die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzahlen.

Die Sunrise Energy GmbH hat vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt beantragt, dass ihr Widerspruch aufschiebende Wirkung haben sollte. Der Antrag wurde vom Gericht allerdings abgelehnt. Der Beschluss der Bafin bleibt also vollziehbar, ist aber durch den Widerspruch der Sunrise Energy GmbH noch nicht rechtskräftig.

Hier bei der Bafin nachlesen