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DF Deutsche Forfait AG

01. Oktober 2015

Die DF Deutsche Forfait AG ist insolvent. Das Amtsgericht Köln hat am 30. September 2015 das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung genehmigt.

2013 hat die DF Deutsche Forfait AG eine Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A1R1CC4 / WKN A1R1CC) mit einem Emissionsvolumen von 30 Millionen Euro begeben. Bei einer siebenjährigen Laufzeit sollte der Zinskupon 7,875 Prozent betragen.                         

Nachdem das Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet, haben die Anleihegläubiger im Zuge der Restrukturierungsmaßnahmen einer Änderung der Anleihebedingungen zugestimmt. Dabei wurde eine Senkung des Zinssatzes rückwirkend vom 27. Mai 2014 bis zum 27. Mai 2018 auf 2 Prozent p.a. vereinbart. Danach soll der ursprüngliche Zinssatz wieder gelten.

Allerdings hat das Unternehmen inzwischen Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzverfahren soll in Eigenverwaltung durchgeführt werden. Das Amtsgericht Köln hat dem sog. Schutzschirmverfahren zugestimmt. Gemeinsam mit dem bestellten Sachwalter unter dem Schutzschirm die Gespräche mit Investoren und der finanzielle Restrukturierungsprozess fortgeführt werden. Das Schutzschirmverfahren ist auf eine Dauer von drei Monaten begrenzt. Ist die Sanierung in dieser Zeit nicht gelungen, kann das Schutzschirmverfahren im Regelinsolvenzverfahren enden. Die Folge können weitere finanzielle Verluste für die Anleger sein.

Um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und geltend zu machen, können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.