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FHM Fondshaus München

19. November 2015

Das FHM Fondshaus München ist insolvent. Gläubiger können allerdings nicht auf eine Quote aus dem Insolvenzverfahren hoffen. Das Amtsgericht München hat einen Eigenantrag und den eines Gläubigers auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse am 3. November 2015 abgelehnt (Az.: 1506 IN 2457/15 und 1506 IN 2287/15).

Anfang 2013 legte die FHM Fondshaus München Vermögensverwaltung GmbH den Fonds Sachwertportfolio 1 auf, zuvor emittierte die Gesellschaft ein Genussrecht. Das FHM Fondshaus München bewarb den Fonds Sachwertportfolio 1 u.a. mit der Aussicht auf hohen Renditen bei großer Sicherheit. Auch wenn der Fonds von der Insolvenz des Mutterhauses nicht direkt betroffen ist, dürften Anleger beunruhigt sein. Denn bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Fondsgesellschaft kann das Fondshaus München nicht mehr in die Bresche springen.

Der Fonds Sachwertportfolio 1 investierte die Anlegergelder überwiegend in Immobilien und in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Zum Geschäftsportfolio gehörte auch das Lombardgeschäft, also die Vergabe kurzfristiger Kredite gegen entsprechende Sicherheiten. 

Besorgte Anleger können ihre möglichen Ansprüche rechtlich überprüfen lassen. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.