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Kündigung von Sparverträgen

27. Januar 2015

Die Sparkasse Ulm darf einem Kunden den Sparvertrag nicht außerordentlich kündigen - aktuelle Zinslage ist klein Kündigungsgrund.

Die Sparkasse Ulm unterlag im Streit um so genannte Scala-Verträge jetzt vor dem Landgericht Ulm. Ein Sparer hatte sich juristisch gegen die Kündigung eines solchen gut verzinsten Sparvertrages gewehrt. Die Sparkasse Ulm hatte Verträge mit bis zu 25 Jahren Laufzeit und mit Verzinsungen von bis zu 3,5 Prozent unter Nutzung eines angeblichen Sonderkündigungsrechtes gekündigt. Das Landgericht Ulm gab dem Kläger Recht: Ein für die Sparkasse ungünstiger Zins allein löse noch kein Sonderkündigungsrecht aus (AZ  4 0 273/13).

Das aktuelle Zinsniveau bedeute keinen "Wegfall der Geschäftsgrundlage". Das Ulmer Urteil dürfte nach Erreichen der Rechtskraft weit reichende Folgen haben. Allein die Sparkasse Ulm führte 22.000 solcher Scala-Verträge. Rund 14.000 akzepierten die Kündigung und nahmen das Alternativangebot an.  Zu prüfen wäre nun z.B. ab die angenommenen Kündigungen auf Basis dieses Urteils nicht widerrufbar sind.

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