Denn die Fondsgesellschaften kaufen auf dem Zweitmarkt, zumeist in Deutschland, Großbritannien oder den USA bereits abgeschlossene Risikolebensversicherungen auf. Der Verkäufer erhält dabei in der Regel etwas mehr als den Rückkaufswert seiner Police und bleibt zudem weiter versichert. Die Prämien werden aber von der Fondsgesellschaft gezahlt. Diese erhält beim Tod des Versicherungsnehmers auch die fällige Versicherungssumme (Ablaufleistung).
Die Beteiligung an Lebensversicherungsfonds ist überaus spekulativ. Denn die Lebenserwartung des Versicherten kann nur geschätzt werden. Wird sie zu niedrig angesetzt, droht das Konzept bereits zu scheitern. Darüber hinaus wurden viele Lebensversicherungsfonds als sog. Blind-Pools aufgelegt, d.h. der Anleger weiß gar nicht, in welche Objekte sein Geld investiert wird. Bei den US-amerikanischen Fonds sind außerdem noch steuerliche Besonderheiten zu beachten.
Unterm Strich steht für die Anleger eine hoch spekulative Beteiligung mit vielen Risiken, die im Totalverlust der Einlage enden können. Dennoch wurden auch Lebensversicherungsfonds oft als sichere Kapitalanlage beworben. Bei einer fehlerhaften Anlageberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sich Anleger an einen Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.