Zwischen 1997 und 2011 sollen die Lkw-Hersteller u.a. die Preise für mittelschwere und schwere Lkw abgesprochen haben. Da die Kartellanten den europäischen Markt weitgehend beherrschen ist der verursachte Schaden enorm. Betroffene Speditionen, Lkw-Käufer und Leasingnehmer haben durch haben nach dem Beschluss der EU-Kommission gute Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Experten schätzen, dass in diesem Zeitraum die Preise für die Lkw um etwa 15 Prozent zu hoch waren. Auch die Leasingraten waren entsprechend zu groß.
Der Nachweis, dass die Kartellanten gegen geltendes Recht verstoßen haben, gilt durch die Beschlüsse der EU-Kommission als erbracht. Um Schadensersatzansprüche durchzusetzen, müssen aber die z.T. kurzen Verjährungsfristen beachtet werden. Für Lkw, die zwischen 1997 und 2001 angeschafft wurden, können die Schadensersatzansprüche schon Mitte Januar 2017 verjähren. Danach tritt die Verjährung sukzessive ein.
Erfahrene Rechtsanwälte können die Geschädigten des Lkw-Kartells bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen.