Wie die BaFin am 11. Januar 2016 mitteilte, habe die Peseus Invest und Vermögen AG den Anlegern Genussrechte des Unternehmens mit einer vereinbarten Gewinn- und Verlustbeteiligung angeboten. Durch diese kollektive Vermögensverwaltung habe sie das Investmentgeschäft betrieben, ohne über die erforderliche Erlaubnis oder Registrierung nach dem KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) zu verfügen.
Die Peseus Invest und Vermögen AG ist nun verpflichte, das von ihr unerlaubt betriebene Investmentgeschäft durch die vollständige Auszahlung des den Kapitalgebern zustehenden Buchwerts des angenommenen Genussrechtskapitals unverzüglich abzuwickeln.
Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Sollte es bei der Rückzahlung der Gelder zu Problemen kommen, können sich die Genussrechte-Zeichner an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche durchsetzen und weitere rechtliche Schritte prüfen kann, In der Vergangenheit haben schon mehrere Unternehmen nach einem derartigen BaFin-Bescheid Insolvenz angemeldet, da die Liquidität nicht ausreichte, die Gelder zurückzuzahlen.