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Pro Ventus GmbH

06. August 2015

Wieder ist ein Edelmetallhändler ins Visier der BaFin geraten: Der Pro Ventus GmbH wurde mit Bescheid vom 3. Juli die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betrieben Einlagengeschäfts aufgegeben. Die angenommenen Gelder müssen zurückgezahlt werden.

Das teilte die Finanzaufsicht BaFin am 21. Juli 2015 mit. Nach der BWF-Stiftung und der Expert Plus GmbH wurde nun dem schon wieder einem Edelmetallhändler die Abwicklung des Geschäfts aufgegeben. Diesmal geht es jedoch nicht um Gold, sondern um Silbermünzen.

Diese bot die Pro Ventus GmbH den Anlegern an. Mit dem Kaufvertrag verpflichtete sich gleichzeitig die Pro Silber GmbH (Winterthur, Schweiz), die Silbermünzen nach Ablauf der Vertragslaufzeit zurückzukaufen. Und zwar zu einem festen, ggfs. auch höherem Betrag als den ursprünglichen Kaufpreis. Dieses Angebot stelle laut BaFin ein einheitliches Geldanlagemodell dar, bei dem das Rückkaufsversprechen der Pro Silber GmbH der Pro Ventus GmbH als geldannehmendes Unternehmen zuzurechnen ist. Mit dieser Geschäftstätigkeit betreibe die Pro Ventus GmbH das Einlagengeschäft ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis der BaFin. Daher ist sie verpflichtet, das Einlagengeschäft durch die vollständige Rückzahlung aller angenommenen Gelder abzuwickeln.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Sollte es zu Schwierigkeiten bei der Rückzahlung der Gelder kommen, sollten Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. In Betracht kommen z.B. Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen, die ihr Einlagengeschäft ohne Erlaubnis betrieben haben, oder ggfs. auch gegen die Vermittler.