Sie befinden sich hier:
Startseite Bank- und Kapitalmarktrecht Schweiz beendet Kursbindung - und der Euro stürtzt ab

Schweiz beendet Kursbindung - und der Euro stürtzt ab

19. Januar 2015

Die Schweizer Notenbank hat sich am 15. Januar von der Kursbindung des Schweizer Franken an den Euro verabschiedet und damit für einige Turbulenzen auf den Finanzmärkten gesorgt.

Die Aufkündigung des Kursbindung CHF/EUR durch die Schweizer Notenbank hat die Finanzmärkte in Bewegung gebracht. Direkt nach der Überraschungsmeldung sank der Kurs des Euro dramatisch und für einen Schweizer Franken mussten nur noch um die 80 Euro-Cent gezahlt werden. Zuvor war der Kurs bei 1,20 Euro festgeschrieben worden. Die Schweiz hatte drei Jahre lang durch massive Euro-Zukäufe für einen stabilen CHF/EUR-Kurs gesorgt, insbesondere um den Franken in den für den Export wichtigen Nachbarstaaten nicht zu teuer werden zu lassen.

Damit ist nun Schluss und die Auswirkungen könnten nicht unterschiedlicher sein: Während auf der einen Seite der Grenze die Schweizer zum Einkaufen nach Deutschland kommen oder ihre Pizza beim Lieferdienst in des Bunderepublik bestellen, haben z.B. Kommunen in Nordrhein-Westfalen die allergrößten Sorgen. Essen z.B.: Hier hat man Kredite in Schweizer Franken aufgenommen und muss nun mit einem Schlag über 100 Millionen Euro mehr zurück zahlen - sollte sich der Kurs nicht wieder stabilisieren. Auch Münster ist davon betroffen. So genannte kursgebundene Finanzierungen sind im Grunde nichts anderes als sehr Risiko behaftete "Zinswetten" wie Swaps oder ähnliche "toxische Derivate".

Wer durch die aktuellen Entwicklungen rund um den Schweizer Franken Schaden genommen hat, der sollte jetzt prüfen, inwieweit eine falsche Anlageberatung Anlass für das "Risikogeschäft Schweizer Franken" gewesen ist. Wenn ja, dann sehen erfahrene Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht durchaus Möglichkeiten, die Berater in die Verantwortung zu holen.