Die Singulus Technologies AG hatte im Jahr 2012 eine Anleihe (ISIN DE000A1MASJ4 / WKN A1MASJ) mit einem Gesamtvolumen von bis zu 60 Millionen Euro begeben. Die Anleihe ist mit 7,75 Prozent p.a. verzinst. Nun sollen nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung die Anleihezeichner im Rahmen der Hauptversammlung am 9. Juni darüber entscheiden, ob sie einer Umwandlung der Anleihe zustimmen.
Hintergrund ist, dass die Singulus Technologies AG eine Neuausrichtung und Änderung der Kapitalstruktur plant. Mit anderen Worten: Das Eigenkapital soll erhöht und das Fremdkapital gesenkt werden. Daher sollen auch die Inhaberschuldverschreibungen umgewandelt werden, z.B. in Aktien oder in eine Wandelanleihe, die sowohl eine längere Laufzeit als auch einen niedrigeren Zinskupon als die ursprüngliche Anleihe aufweist. Das Unternehmen hatte dem Bericht der F.A.Z. zu Folge im vergangenen Jahr schlechte Zahlen vorgelegt und große Verluste eingefahren. Mit der Änderung der Kapitalstruktur soll das Unternehmen wieder in wirtschaftlich ruhigere Fahrwasser gebracht werden.
Für die Anleihe-Gläubiger würde die Umwandlung der Inhaberschuldverschreibungen einige Konsequenzen mit sich bringen. Nicht nur ihre rechtliche Stellung würde sich verändern, sondern auch finanzielle Verluste könnten sich einstellen. In dieser Situation können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.