Sie befinden sich hier:
Startseite Bank- und Kapitalmarktrecht Wölbern Invest

Wölbern Invest

07. Januar 2015

Zehntausende Anleger beteiligten sich an geschlossenen Fonds von Wölbern Invest. Aus vielen Fonds sollen Gelder veruntreut worden sein. Die Anleger fürchten um ihr Kapital. Der ehemalige Wölbern-Chef wurde am 20. April 2015 zu achteinhalb Jahren Haft wegen gewerbsmäßiger Untreue verurteilt

Das Emissionshaus Wölbern Invest legte zahlreiche geschlossene Immobilienfonds auf, an denen sich zehntausende Anleger beteiligten. Doch der ehemals gute Ruf von Wölbern Invest war dahin, als Gelder aus den Fonds veruntreut worden sein sollen. Das führte dazu, dass der ehemalige Chef von Wölbern Invest, Heinrich Maria S. wegen des Verdachts der Untreue im September 2013 festgenommen wurde und sich seit Mai 2014 vor Gericht verantworten muss. Er soll in insgesamt 360 Fällen mehr als 140 Millionen Euro aus den Wölbern-Fonds unrechtmäßig entnommen und zweckentfremdet haben. Der ehemalige Wölbern-Chef bestreitet die Vorwürfe.

Am 20. April 2015 verkündete das Landgericht Hamburg das Urteil: Der Angeklagte wurde wegen gewerbsmäßiger Untreue in 327 Fällen zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, Revision vor dem Bundesgerichtshof einzulegen. Nach fast einjähriger Prozessdauer gelangte das Landgericht Hamburg zu der Überzeugung, dass der ehemalige Inhaber und Geschäftsführer des Fondshauses Wölbern Invest zwischen 2011 und 2013 insgesamt rund 147 Millionen Euro aus 31 geschlossenen Immobilienfonds veruntreut und zweckentfremdet hat. Rund 30.000 Anleger sind von dem Anlageskandal betroffen.

Zahlreiche Wölbern-Fonds befinden sich seitdem in ernsthaften Liquiditätsschwierigkeiten, einige mussten inzwischen Insolvenz anmelden. Leidtragende sind die Anleger. Ihnen drohen massive finanzielle Verluste bis hin zum Totalverlust des investierten Geldes.

Ein Ausweg für die Anleger kann die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein.

Foto: © Jiri Hera - Fotolia.com

Weitere Artikel