Urteile im Abgasskandal durch Oberlandesgerichte sind zwar selten, haben dafür aber große Bedeutung. Das OLG Koblenz hat mit Urteil vom 12. Juni 2019 die Rechte der geschädigten Käufer im Abgasskandal entscheidend gestärkt und VW im Berufungsverfahren zu Schadensersatz verurteilt (Az. 5 U 1318/18). Volkswagen muss einen VW Sharan zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.
„Es lohnt sich, Schadensersatzansprüche im Abgasskandal konsequent zu verfolgen und auch den Weg vor ein Oberlandesgericht nicht zu scheuen. Die Rechtsprechung ist verbraucherfreundlich und deshalb versucht VW häufig, Entscheidungen durch Obergerichte zu verhindern. Das klappt nicht immer und so musste VW jetzt im Berufungsverfahren vor dem OLG Koblenz eine empfindliche Niederlage hinnehmen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, aus Stuttgart.
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger 2014 einen VW Sharan gebraucht gekauft. Nachdem bekannt wurde, dass VW auch bei diesem Modell die Abgaswerte manipuliert hat, verlangte der Kläger Schadensersatz. Dabei ließ er sich auch nicht davon entmutigen, dass seine Klage in erster Instanz abgewiesen wurde, sondern zog ins Berufungsverfahren vor das OLG Koblenz und hatte Erfolg.
Durch das Inverkehrbringen von Fahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten habe VW die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei daher zum Schadensersatz verpflichtet. VW habe die unzulässige Softwareprogrammierung bewusst verschwiegen und damit den Anschein erweckt, dass das Fahrzeug im Straßenverkehr uneingeschränkt genutzt werden kann. Aus Profitstreben seien staatliche Behörden, Wettbewerber und Endverbraucher in großer Zahl systematisch getäuscht worden. Diese Täuschung setze sich auch beim Gebrauchtwagenkauf fort. Der Kläger habe den Kaufvertrag nur aufgrund der Täuschung abgeschlossen und sei dadurch auch geschädigt worden. VW müsse daher das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten, entschied das OLG Koblenz. Für die gefahrenen Kilometer dürfe VW allerdings eine Nutzungsentschädigung abziehen, wobei das Gericht von einer durchschnittlichen Laufleistung des Motors von 300.000 Kilometern ausgeht.
Das OLG hat die Revision zugelassen. „Ob es VW auf eine Entscheidung durch den BGH ankommen lassen wird, bleibt abzuwarten“, so Rechtsanwalt Seifert. Das Urteil gebe aber schon jetzt Rückenwind für Schadensersatzklagen im Abgasskandal. „Zahlreiche Gerichte haben ohnehin schon entschieden, dass VW im Dieselskandal schadensersatzpflichtig ist. Dieser Trend wird sich fortsetzen“, ist Rechtsanwalt Seifert überzeugt.
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