Die Deutsche Invest Immobilien AG (D.i.i.) hat am 28. März 2024 Insolvenzantrag am Amtsgericht Wiesbaden gestellt, wie der Vorstandsvorsitzende gegenüber dem Handelsblatt bestätigt hat. Demnach wurde nicht nur für die Dachgesellschaft Insolvenzantrag gestellt, sondern auch für weitere operative Tochtergesellschaften der Immobiliengruppe. Für die Anleger, die in die verschiedenen d.i.i.-Immobilienfonds investiert haben, sind das beunruhigende Nachrichten, auch wenn die Fondsgesellschaften nicht direkt von der Insolvenz betroffen sind.
Nach Angaben auf der eigenen Webseite hat die Deutsche Invest Immobilien bundesweit an mehr als 50 Standorten rund 4 Milliarden Euro in Immobilienprojekte investiert. Private, semiprofessionelle und institutionelle Anleger konnten sich über verschiedene Fonds an den Immobilienprojekten beteiligen. Gemanagt wurden die Fonds von der d.i.i. Investment GmbH, einem 100-protentigen Tochterunternehmen der d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG.
Für die Dachgesellschaft und weitere Tochtergesellschaften wurde nun Insolvenzantrag gestellt, über den das Amtsgericht Wiesbaden entscheiden muss. Auslöser für die Insolvenz ist offenbar die schwierige Situation in der Baubranche durch gestiegene Kosten und hohe Zinsen, die zu einem Liquiditätsengpass geführt hätten, wie das Handelsblatt berichtet. Gespräche mit Gesellschaftern und Investoren zur Überbrückung dieser Krise seien letztlich gescheitert, so dass Insolvenzantrag gestellt wurde. Der Geschäftsbetrieb soll im Regelinsolvenzverfahren fortgeführt und auch die gemanagten Assets weiter betreut und bewirtschaftet werden, berichtet das Handelsblatt weiter.
Die D.i.i. sorgte in den vergangenen Wochen wiederholt für Schlagzeilen. So sollen Dienstleister mit Hilfe eines internen d.i.i.-Mitarbeiters Baukosten zu hoch abgerechnet haben. Staatsanwaltschaft und BaFin haben Ermittlungen aufgenommen, so dass sich die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2022 verschiebt. Die betroffenen Fondsgesellschaften sollen schon entschädigt worden sein und der Schaden durch die Scheinrechnungen dürfte beim Insolvenzantrag keine Rolle gespielt haben. Dafür dürfte eher die angespannte Lage in der Baubranche verantwortlich sein.
„Die Insolvenz der Deutsche Invest Immobilien ist ein Zeichen, dass die Lage am Immobilienmarkt weiter schwierig und kurzfristig auch keine Besserung zu erwarten ist. Auch wenn die Fondsgesellschaften voraussichtlich nicht direkt von der Insolvenz betroffen sind, sollten sie daher ihre rechtlichen Möglichkeiten frühzeitig prüfen lassen, um finanzielle Verluste zu vermeiden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Während der Laufzeit können Anleger ihre Fondsanteile nicht zurückgeben und ein Verkauf der Anteile auf dem Zweitmarkt ist zumeist mit erheblichen finanziellen Verlusten verbunden. Es kann aber geprüft werden, ob eine außerordentliche Kündigung der Beteiligung möglich ist. „Auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüche kann in Betracht kommen“, so Rechtsanwalt Seifert. So müssen Anlageberater über die bestehenden Risiken einer Geldanlage und insbesondere über das Totalverlustrisiko der Anleger aufklären. Ist diese Aufklärung nicht ordnungsgemäß erfolgt, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein. „Auch in den Emissionsprospekten muss über die Risiken aufgeklärt werden. Sind die Angaben unvollständig oder fehlerhaft kann auch das zu Schadenersatzansprüchen der Anleger führen“, so Rechtsanwalt Seifert.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern für einen Pauschalpreis von 119 Euro inkl. Mwst. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht