Die Luft in Stuttgart ist nach wie vor schlecht. Darum werden Fahrverbote auch für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 in Stuttgart wahrscheinlicher. Im Streit um Fahrverbote kassierte die Landesregierung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eine weitere Niederlage. Die Richter in Mannheim bestätigten am 28. Juni 2019 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart, dass Fahrverbote für Euro 5-Diesel in den Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt aufgenommen werden müssen. Bei Zuwiderhandlungen droht ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro (Az.: 10 S 1429/19).
Seit Jahresbeginn gibt es in Stuttgart bereits ein Fahrverbot für Diesel der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter. Ab dem 1. September könnten die Fahrverbote auch auf Euro 5-Diesel ausgeweitet werden. Die Landesregierung möchte dies unbedingt vermeiden. „Ob ihr das gelingt, ist allerdings fraglich. Die Grenzwerte für die Stickoxid-Belastung werden zum Teil immer noch deutlich überschritten, so dass Fahrverbote immer realistischer werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat bereits im April entschieden, dass ein Fahrverbot für Euro 5-Diesel in den Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt aufgenommen werden muss. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts sei nicht zu erkennen, wie die Grenzwerte für die Stickoxid-Belastung ansonsten eingehalten werden können. Zumal auch Prognosen für 2019 und 2020 belegen, dass die Stickoxid-Belastung an einigen Stellen deutlich zu hoch sein wird. Die Beschwerde der Landesregierung gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts haben die Richter in Mannheim nun zurückgewiesen.
Außerdem hat der EuGH erst kürzlich klargestellt, dass es nicht zulässig sei, für die Belastung der Luft mit Schadstoffen einen Mittelwert zu bilden. Ein Verstoß gegen EU-Recht liege schon vor, wenn an einer einzelnen Messstation der Grenzwert überschritten werde. Zudem müsse an den Stellen gemessen werden, an denen die Belastung am höchsten ist.
Fahrverbote für Euro 5-Diesel in Stuttgart sind wohl kaum zu vermeiden und könnten ab Herbst kommen. Für Dieselfahrer sind sie doppelt bitter. Einerseits können sie ihre Fahrzeuge nicht mehr uneingeschränkt benutzen, andererseits erleiden die Diesel einen enormen Wertverlust.
„Für die betroffenen Dieselfahrer gibt es zwei Möglichkeiten, sich gegen diese Entwicklung zu wehren“, so Rechtsanwalt Seifert. Sind die Fahrzeuge von Abgasmanipulationen betroffen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Zahlreiche Gerichte haben geschädigten Käufern bereits Schadensersatz zugesprochen. Alternativ kann der Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden. Der Widerruf ist grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt.
Die Kanzlei BRÜLLMANN ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.
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