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Green Wood International AG / treeme - BaFin stoppt Angebot

30. März 2023 | Bank- und Kapitalmarktrecht
Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Geldanlage der Green Wood International AG gestoppt. Das Unternehmen mit Sitz in der Schweiz bietet Anlegern Beteiligungen an Paulownia Bäumen in Form von schuldrechtlichen Erlösbeteiligungsansprüchen an. Die Vermögensanlagen werden auch unter der Bezeichnung treeme vertrieben.
Marcel Seifert
Marcel Seifert

Rechtsanwalt Marcel Seifert studierte nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann an der Universität Tübingen...

Die Finanzaufsicht BaFin hat eine Geldanlage der Green Wood International AG gestoppt. Das Unternehmen mit Sitz in der Schweiz bietet Anlegern Beteiligungen an Paulownia Bäumen in Form von schuldrechtlichen Erlösbeteiligungsansprüchen an. Die Vermögensanlagen werden auch unter der Bezeichnung treeme vertrieben.

Die BaFin hat den Vertrieb mit Bescheid vom 22. Februar 2023 verboten. Als Begründung führte die Finanzaufsicht aus, dass die Green Wood International AG keinen erforderlichen Verkaufsprospekt für ihr öffentliches Angebot vorgelegt habe, der die notwendigen Angaben zu der Vermögensanlage enthält. „Der Prospekt muss alle für eine Anlagenentscheidung wesentlichen Informationen enthalten. Dazu gehört auch eine Aufklärung über die bestehenden Risiken der Kapitalanlage“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen grundsätzlich nicht ohne einen von der BaFin genehmigten Verkaufsprospekt öffentlich angeboten werden. Da die Green Wood International AG einen solchen Prospekt nicht vorgelegt hat, hat die BaFin das Angebot nun  verboten, nachdem sie bereits Anfang des Jahres darauf hingewiesen hatte, dass es Anhaltpunkte für einen fehlenden Verkaufsprospekt gebe.

Das Geschäftsmodell sah vor, dass Anleger sog. Pakete ab 15 Bäumen erwerben konnten und über  Erlösbeteiligungsansprüche an dem Verkauf der Bäume partizipieren sollten. Nach dem Verbot der BaFin fürchten Anleger um ihr Geld und es stellt sich die Frage, warum das Unternehmen nicht den erforderlichen Verkaufsprospekt vorgelegt hat. Auffallend ist zudem, dass die BaFin schon 2019 Anhaltspunkte für einen fehlenden Verkaufsprospekt bei der Vermögensanlage „Geschenkbaum -myTreeme“ gesehen hat.

Verunsicherte Anleger können sich angesichts der aktuellen Entwicklung an einen Rechtsanwalt wenden, um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu klären und mögliche finanzielle Verluste abzuwehren. Denkbar ist auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund unzureichender Aufklärung über die Risiken der Geldanlage.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Anlegern der Green Wood AG gern eine kostenlose Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

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