Nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart muss Mercedes im Abgasskandal Schadenersatz bei einer V-Klasse leisten (Az.: 17 O 692/20). In dem Mercedes V 250d sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Er habe daher gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz, entschied das LG Stuttgart.
Der Kläger hatte den Mercedes V 250d Anfang 2016 als Neuwagen gekauft. In dem Fahrzeug wird der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 6 verwendet. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für das Modell einen Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems angeordnet. Der Kläger ließ das folgende Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Anspruch auf Schadenersatz geltend.
Er führte aus, dass in dem Fahrzeug unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut seien. So werde u.a. im Prüfmodus eine ausreichende Menge des für die Abgasreinigung notwendigen Harnstoffs AdBlue eingespritzt, um die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß einzuhalten. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr werde die AdBlue-Zufuhr jedoch reduziert, so dass die Stickoxid-Emissionen anstiegen.
Das LG Stuttgart folgte dem Kläger. Er haben einen Schadenersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Die Autohersteller seien verpflichtet die Fahrzeuge so auszurüsten, dass sie unter normalen Betriebsbedingungen die Grenzwerte für den Emissionsausstoß einhalten und nicht nur auf dem Prüfstand. Diese Vorgabe habe Mercedes nicht erfüllt und das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet, die dafür sorgt, dass die Abgaswerte auf dem Prüfstand zwar eingehalten werden, nicht aber im Straßenverkehr, so das LG Stuttgart.
Das Inverkehrbringen eines Fahrzeugs mit einem solchen Motor stelle eine konkludente Täuschung dar, da der Hersteller suggeriere, dass die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und das Fahrzeug über eine uneingeschränkte Betriebserlaubnis verfügt, deren Fortbestand nicht gefährdet ist. Tatsächlich habe aber die Gefahr bestanden, dass dem Fahrzeug die Zulassung entzogen wird, führte das Gericht weiter aus.
Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da davon auszugehen sei, dass er das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn er Kenntnis von der unzulässigen Abschalteinrichtung und dem drohenden Verlust der Zulassung gehabt hätte. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, entschied das LG Stuttgart.
„Im Abgasskandal bestehen gute Chancen, Schadenersatz gegen Mercedes durchzusetzen. Neben zahlreichen Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg Mercedes zu Schadenersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
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