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Partumgold im voläufigen Insolvenzverfahren

Gold als sichere Kapitalanlage? Das mag in der Theorie richtig sein, in der Praxis erlebten Anleger mit Goldinvestments aber auch immer wieder Bauchlandungen und verloren dabei viel Geld. Nun steht wieder ein Goldanbieter vor der Pleite. Das Amtsgericht Landshut hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Partumgold Deutschland GmbH mit Sitz in München am 21. Mai 2024 eröffnet (Az.: IN 337/24).
Marcel Seifert
Marcel Seifert

Rechtsanwalt Marcel Seifert studierte nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann an der Universität Tübingen...

Gold als sichere Kapitalanlage? Das mag in der Theorie richtig sein, in der Praxis erlebten Anleger mit Goldinvestments aber auch immer wieder Bauchlandungen und verloren dabei viel Geld. Nun steht wieder ein Goldanbieter vor der Pleite. Das Amtsgericht Landshut hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Partumgold Deutschland GmbH mit Sitz in München am 21. Mai 2024 eröffnet (Az.: IN 337/24).

Die Partumgold bot den Anlegern den Kauf von ¼ Unzen Gold an. Dabei hatten die Anleger die Möglichkeit zur Einmalzahlung oder zur Ratenzahlung. Die Kaufverträge konnten auch mit einem Gold-Bonus-Programm verbunden werden. Dabei wurde das Gold nicht an die Anleger ausgehändigt, sondern in einer Verwahrstelle aufbewahrt. Anleger sollten im Gegenzug eine Verzinsung von 2 Prozent p.a. erhalten. Nach Ablauf des Gold-Bonsus-Vertrags sollte das Gold an die Käufer übergeben werden.

In der jüngeren Vergangenheit gab es bereits Meldungen, dass die Partumgold ihren Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nicht nachgekommen ist und das Gold nicht ausgehändigt wurde. Mit der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens haben sich die Befürchtungen der Anleger bestätigt, dass ihr investiertes Geld gefährdet ist.

Wenn das Amtsgericht Landshut das Insolvenzverfahren regulär eröffnet, können Anleger ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter geltend machen. Momentan ist das noch nicht möglich. Doch auch wenn die Forderungen angemeldet werden können, müssen die Anleger finanzielle Verluste befürchten. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um alle Forderungen vollauf zu befriedigen.

„Unabhängig vom Insolvenzverfahren können den Anlegern auch Schadenersatzansprüche entstanden sein“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Ansprüche können z.B. gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler bestehen, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken des Goldinvestments aufgeklärt haben. So ist auch eine Geldanlage in Gold spekulativ und der Goldpreis großen Schwankungen unterworfen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern der Partumgold Deutschland GmbH für einen Pauschalpreis von 100 Euro zzgl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

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