Anleger der SIP Grundbesitz & Anlagen AG, die ihre Beteiligung gekündigt haben, melden sich derzeit vermehrt bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Grund ist, dass sie trotz der Kündigung nicht an ihr Geld kommen und noch nicht einmal Auskunft über ihr Abfindungsguthaben erhalten. Das könnte sich nach einem Urteil des Landgerichts Hagen vom 25. November 2022 ändern (Az.: 4 O 63/22). „Das Gericht hat entschieden, dass die SIP Grundbesitz & Anlagen AG unserem Mandanten Auskunft über sein Abfindungsguthaben erteilen muss. In einem zweiten Schritt kann dann das Guthaben ausgezahlt werden“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, der das Urteil erstritten hat.
Anleger konnten sich über atypisch stille Beteiligungen und Genussrechte an der SIP Grundbesitz & Anlagen AG beteiligen. Die Beteiligung verlief für die Anleger jedoch nicht wunschgemäß und trotz Kündigung warten viele Anleger immer noch auf ihr Geld.
Insofern ist der Fall vor dem LG Hagen typisch. Der Kläger hatte 2005 eine atypisch stille Beteiligung in Höhe von 10.000 Euro mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren gezeichnet. Die Beteiligung kündigte er fristgerecht zum 31.12.2019. Laut Gesellschaftsvertrag steht dem Anleger bei Beendigung der Beteiligung ein Abfindungsguthaben zu, das sich aus dem Auseinandersetzungswert und dem Stand des Kapitalkontos errechnet. Fällig ist das Abfindungsguthaben nach Ermittlung und Berechnung des Wertes durch die Jahresabschlussprüfung nach der Kündigung.
Allerdings wurde dem Kläger bislang keine Auskunft über den Jahresabschluss und die Höhe seines Abfindungsguthabens erteilt. „Wir haben daher im Wege einer Stufenklage beantragt, dass unserem Mandanten zunächst die Höhe seines Abfindungsguthabens mitgeteilt und es dann ausgezahlt wird“, so Rechtsanwalt Seifert.
Die Klage hatte Erfolg. Das LG Hagen entschied, dass die SIP Grundbesitz & Anlagen AG dem Kläger Auskunft über sein Abfindungsguthaben erteilen muss. „Über die Auszahlung des Guthabens kann dann im nächsten Schritt entschieden werden“, erklärt Rechtsanwalt Seifert.
Das Verfahren ist kein Einzelfall. Zahlreiche SIP-Anleger haben sich an BRÜLLMANN Rechtsanwälte gewendet, weil sie nicht an ihr Geld kommen. „Das Urteil zeigt, dass sie Anspruch auf ein Abfindungsguthaben haben. Allerdings müssen sie ihr Recht auch aktiv durchsetzen und klagen. Die Erfahrung zeigt, dass die Anleger ansonsten nur vertröstet werden“, sagt Rechtsanwalt Seifert.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte hat noch zahlreiche weitere Klagen eingereicht. Anlegern der SIP Grundbesitz & Anlagen AG steht die Kanzlei gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/faelle/sip-ag