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Solvium Container - Namensschuldverschreibung Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 auf Warnliste

Die Stiftung Warentest hat die Geldanlage Logistik Opportunitäten Nr. 4 der Solvium-Gruppe auf ihre Warnliste gesetzt. Die Solvium-Gruppe bietet Anlegern Investitionen in Container an – als Direkt-Investment oder auch als Namenschuldverschreibung so wie bei Kapitalanlange Logistik Opportunitäten Nr. 4.
Marcel Seifert
Marcel Seifert

Rechtsanwalt Marcel Seifert studierte nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann an der Universität Tübingen...

Die Stiftung Warentest hat die Geldanlage Logistik Opportunitäten Nr. 4 der Solvium-Gruppe auf ihre Warnliste gesetzt. Die Solvium-Gruppe bietet Anlegern Investitionen in Container an – als Direkt-Investment oder auch als Namenschuldverschreibung so wie bei Kapitalanlange Logistik Opportunitäten Nr. 4.

Bei der Namenschuldverschreibung Logistik Opportunitäten Nr. 4 der Solvium-Gruppe können sich Anleger mit einer Mindestsumme in Höhe von 10.000 Euro beteiligen. Ihr Geld wird dann in Container investiert. Die Namensschuldverschreibung ist p.a. mit einem Basiszinssatz von 4,4 Prozent verzinst, der sich unter bestimmten Voraussetzungen noch erhöhen kann. Die Laufzeit beträgt 38 Monate und kann auf Wunsch des Anlegers verlängert werden. Für die Namensschuldverschreibung ist ein Volumen von 50 Millionen Euro geplant.

„Die Namensschuldverschreibungen sind nachrangig. Das beinhaltet Risiken für die Anleger. Einerseits muss die Gesellschaft keine Zins- und Rückzahlungen an die Anleger leisten, wenn sie dadurch in die Insolvenz geraten könnte. Tritt der Insolvenzfall ein, werden die Forderungen der Anleger nachrangig behandelt, d.h. sie müssen sich hinter allen anderen Gläubigern anstellen und können daher komplett leer ausgehen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Stiftung Warentest hat noch weitere Gründe dafür genannt, warum sie Solvium Logistik Opportunitäten Nr. 4 für riskant hält und auf die Warnliste gesetzt hat. So stünden dem Vermögen in den kommenden Jahren höhere Verbindlichkeiten gegenüber. Weiter wird kritisiert, dass die Anleger keine Informations- und Mitbestimmungsrechte haben oder eine verlässliche Kontrolle der Mittelverwendung fehle.

Die Solvium Holding-Gruppe firmierte bis 2017 noch als Conrendit Holding. Die Conrendit Anlagegesellschaften zählen heute zur Solvium-Gruppe. Auch bei den Conrendit-Containerfonds lief es für die Anleger in der Vergangenheit nicht immer nach Wunsch. Dass das Containergeschäft mit erheblichen Risiken verbunden ist, haben zuletzt die Pleiten von Magellan und P&R nachdrücklich gezeigt.

Sollte es bei der Namenschuldverschreibung Logistik Opportunitäten Nr. 4 oder anderen Solvium-Geldanlagen zu Schwierigkeiten, sollten Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten frühzeitig prüfen lassen, um finanziellen Verlusten vorzubeugen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN bietet Anlegern der Solvium-Gruppe gerne eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an.

 

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

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