Anleger, die bei der Swiss Gold Treuhand AG in Gold investiert haben, müssen hohe Verluste befürchten. Die Gesellschaft mit Sitz in Zug in der Schweiz wird liquidiert. Über die aufgelöste Swiss Gold Treuhand (SGT) hat das Kantonsgericht Zug am 11. Juni 2024 den Konkurs eröffnet und die Schweizer Finanzaufsicht FINMA hat einen Untersuchungsbeauftragen eingesetzt, der die Gesellschaft vertritt. Die Organe der SGT dürfen ohne seine Zustimmung nicht mehr handeln.
Die Stiftung Warentest hatte unter Berufung auf die Schweizer Verbraucherzeitschrift „K-Geld“ schon am 15. Mai 2024 berichtet, dass den Anlegern der Swiss Gold Treuhand hohe finanzielle Verluste bis zum Totalverlust des investierten Geldes drohen. Grund ist, dass es gefälschte Belege über den Rohgoldbestand gegeben hat. Demnach belaufen sich die Verbindlichkeiten gegenüber den Anlegern auf 84 Millionen Franken. Das Guthaben beläuft sich aber lediglich auf 5,7 Millionen Franken.
Dies hatte die SGT im Februar 2024 dem zuständigen Gericht mitgeteilt. Auf ihrer Homepage stellt sich die Gesellschaft als Opfer von Straftaten dar, die ein ehemaliger leitender Mitarbeiter begangen haben soll. Die Ermittlungen der Behörde laufen.
Anleger hatten mit der SGT Kaufverträge über Gold mit anschließender Lagervereinbarung geschlossen. Bei dem Erwerb handelte es sich um Rohgold, das noch veredelt werden sollte. Laut einem Bericht von Stiftung Warentest vom 19. Juli 2023 ist Rohgold nicht als Geldanlage geeignet, u.a. sei die Verarbeitung kostenintensiv. Als Geldanlage seien Feingoldbarren oder -münzen üblich.
Für die Anleger ist die Situation ernst. Denn offenbar gibt es bei der SGT ein Finanzloch von rund 78 Millionen Franken. Für sie geht es nun darum, ihre Ansprüche geltend zu machen. „Neben Ansprüchen im Konkursverfahren kommen auch Schadenersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen oder Anlageberater in Betracht“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Anlageberater bzw. Anlagevermittler müssen die Anleger über die Risiken der Geldanlage und insbesondere über ihr Totalverlustrisiko aufklären. Zudem müssen sie die Kapitalanlage auch im Hinblick auf ihre Plausibilität prüfen. „Sind die Anlageberater bzw. -vermittler ihren Pflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein“, so Rechtsanwalt Seifert.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt Anlegern der Swiss Gold Treuhand für einen Pauschalpreis von 119 Euro inkl. Mwst. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht