Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung – PKV - sind nicht immer zulässig. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Verden vom 25. Juli 2022 (Az.: 8 O 315/21). Das Gericht stellte klar, dass verschiedene Tariferhöhungen der SDK Süddeutsche Krankenversicherung unwirksam sind und der Kläger Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge hat.
Private Krankenkassen passen die Beiträge ihrer Mitglieder regelmäßig an. Zulässig sind solche Beitragserhöhungen nach der Rechtsprechung des BGH allerdings nur, wenn sie ausreichend begründet sind (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Der Versicherer muss demnach darlegen, welche Rechnungsgrundlage – entweder die Leistungen der Versicherung oder die Sterbewahrscheinlichkeit bzw. sich dauerhaft so verändert hat, dass die Beiträge angepasst werden müssen. Nur eine vorübergehende Änderung der Rechnungsgrundlagen reicht nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht für eine Beitragserhöhung nicht aus.
Die Begründung der SDK Süddeutsche Krankenversicherung erfüllte diese Maßstäbe im vorliegenden Fall nicht. Sie begnügte sich in ihrem Mitteilungsschreiben mit allgemeinen Ausführungen zur rechtlichen Regelung von Prämienanpassungen, führte aber nicht aus, welche Umstände eine Beitragserhöhung konkret notwendig gemacht haben. Daher wehrte sich der Kläger gegen die Erhöhungen und hatte Erfolg.
Das LG Verden bestätigte, dass die SDK Süddeutsche Krankenversicherung die Beitragserhöhungen nicht ausreichend begründet hat und sie daher unwirksam seien. Der Versicherer muss dem Kläger die zu viel gezahlten Beiträge nun erstatten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Das Urteil zeigt, dass sich Privatversicherte gegen unberechtigte Beitragserhöhungen der PKV wehren können. Pauschale Angaben, die nur die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beitragserhöhung wiedergeben, reichen zur Begründung nicht aus“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Privat-Krankenversicherte können sich gegen unrechtmäßige Beitragserhöhungen wehren und überzahlte Beiträge zurückfordern. BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation an.
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