Verschwiegene Vorerkrankungen in der PKV: Ein Risiko mit existenziellen Folgen
Wer bei der privaten Krankenversicherung Vorerkrankungen verschweigt, riskiert aufgrund der Verletzung der Anzeigepflicht nach § 19 VVG den Versicherungsschutz und muss bei arglistiger Täuschung mit einer rückwirkenden Anfechtung nach § 22 VVG rechnen. Um einer Kündigung und der Verweigerung von Krankheitskosten vorzubeugen, sind ehrliche Angaben essenziell.
