OLG Frankfurt: Beitragserhöhungen der DKV unzulässig
Die DKV Deutsche Krankenversicherung muss einem Versicherungsnehmer überzahlte Beiträge erstatten. Verschiedene Beitragserhöhungen seien unwirksam gewesen, entschied das OLG Frankfurt mit Urteil vom 16. Oktober 2024 (Az.: 3 U 143/23).
Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall war seit dem Jahr 2000 bei der DKV privat krankenversichert. Seitdem kam es zu mehreren Beitragserhöhungen durch den Versicherer.