BGH: Widerruf einer Rentenversicherung nicht treuwidrig erfolgt
Der BGH hat mit Urteil vom 9. Juli 2025 ein weiteres Mal die Rechte der Versicherungsnehmer beim Widerruf einer Rentenversicherung gestärkt (Az. IV ZR 161/23). Der Bundesgerichtshof stellte klar, dass ein Widerruf auch Jahre nach Vertragsschluss noch wirksam erfolgen kann, wenn der Versicherer eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Der Versicherer könne sich dann nur in Ausnahmefällen auf Treu und Glauben oder Rechtsmissbrauch berufen.
