Erster Fall: Hausratversichrung tritt für Schaden nach Schließfachraub ein
Rechtsanwalt Ralf Buerger und Rechtsanwalt Christian Dreier haben erfolgreich die Zahlung i.H.v. 20.000,00 € gegenüber einer Hausratversicherung zu Gunsten eines Geschädigten/Mandanten im Zusammenhang mit dem Schließfacheinbruch bei der Sparkasse in Gelsenkirchen-Buer durchgesetzt. Das ist der erste Fall, der nach dem Sparkasseneinbruch zum Abschluss gebracht werden konnte.
