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Versicherungsrecht

Unzulässige Beitragserhöhung von Generali Krankenversicherung zurückfordern

08.12.2022 | Kanzlei Brüllmann

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) sind nicht immer wirksam erfolgt. Zu Unrecht erhöhte Beiträge können von dem Versicherungsnehmer zurückgefordert werden. Die verbraucherfreundlichen Gerichtsurteile nehmen zu. So hat auch das Landgericht Koblenz mit Urteil vom 27. Oktober 2022 entschieden, dass Beitragserhöhungen der Generali Krankenversicherung aus dem Jahr 2018 für verschiedene Tarife unzulässig waren (Az.: 16 O 208/22). Der Kläger kann die zu viel gezahlten Versicherungsbeiträge daher von der Generali zurückfordern.

Widerruf Lebensversicherung noch möglich

05.12.2022 | Kanzlei Brüllmann

Lebensversicherungen spielten als Baustein bei der Altersvorsorge lange eine wichtige Rolle. Inzwischen sind viele Verbraucher von der Entwicklung ihrer Lebensversicherung jedoch enttäuscht. Hinzu kommt, dass der Versicherungsbeitrag in Zeiten knapper Kassen aufgrund von Inflation und Energiekrise das persönliche finanzielle Budget belastet. Eine vorzeitige Kündigung der Lebensversicherung ist in der Regel aber keine Lösung, da der Versicherungsnehmer dann nur den zumeist enttäuschenden Rückkaufspreis erhält. Sinnvoller kann der Widerruf bzw. Widerspruch der Lebensversicherung sein.

PKV - Axa muss überhöhte Beiträge zurückzahlen

11.11.2022 | Kanzlei Brüllmann

Unrechtmäßige Beitragserhöhungen in der Privaten Krankenversicherung können von den Versicherungsnehmern zurückgefordert werden. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Görlitz vom 27. September 2022. Das Gericht entschied, dass Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung unwirksam sind und der Kläger Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge hat – unterm Strich knapp 7.700 Euro.

Unzulässige Beitragserhöhung in der PKV - LG Potsdam verurteilt Signal Iduna

29.09.2022 | Kanzlei Brüllmann

Private Krankenversicherungen (PKV) erhöhen regelmäßig die Beiträge. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Beitragserhöhungen aber nur zulässig, wenn sie vom Versicherer ordnungsgemäß begründet wurden. „Ohne eine ausreichende Begründung sind die Prämienanpassungen unwirksam und die zu viel gezahlten Beiträge können vom Versicherungsnehmer zurückgefordert werden“, sagt Rechtsanwältin Eva Birkmann, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Unzulässige Beitragserhöhung in der PKV - Axa muss überhöhte Beiträge erstatten

19.09.2022 | Kanzlei Brüllmann

Privat Krankenversicherte kennen das leidige Thema: Ihre Beiträge zur PKV werden regelmäßig erhöht. Die Beitragserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn der Versicherer sie ausreichend begründet. Das ist jedoch längst nicht immer der Fall, wie auch ein Urteil des Oberlandesgericht Celle zeigt. Das OLG entschied mit Urteil vom 18. August 2022, dass der Versicherungsnehmer einen Anspruch gegen die Axa Krankenversicherung auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge hat (Az.: 8 U 366/21).

Unwirksame Beitragserhöhung in der PKV der HUK-Coburg

24.08.2022 | Kanzlei Brüllmann

Erhöhen Versicherungen die Beiträge der privaten Krankenversicherung (PKV), müssen sie die Tarifanpassung ausreichend begründen, damit sie wirksam ist. Oft genug fehlt es allerdings an einer hinreichenden Begründung. Dann ist die Erhöhung unwirksam und die Versicherungsnehmer können die zu viel gezahlten Beiträge der PKV zurückfordern. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Köln vom 27. April 2022 (Az.: 20 O 281/21).

Unzulässige Beitragserhöhung in der PKV - SDK Süddeutsche Krankenversicherung

29.07.2022 | Kanzlei Brüllmann

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung – PKV - sind nicht immer zulässig. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Verden vom 25. Juli 2022 (Az.: 8 O 315/21). Das Gericht stellte klar, dass verschiedene Tariferhöhungen der SDK Süddeutsche Krankenversicherung unwirksam sind und der Kläger Anspruch auf Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge hat.

UKV Union Krankenversicherung muss unzulässige Beitragserhöhung erstatten

09.06.2022 | Kanzlei Brüllmann

Im Streit im Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) hat sich erneut ein Versicherungsnehmer durchgesetzt und erhält nach einem Urteil des Landgerichts Mosbach vom 25. Mai 2022 die zu viel gezahlten Beiträge zurück (Az.: 7 O 51/21). Konkret hat das Gericht festgestellt, dass eine Beitragserhöhung für 2021 der UKV Union Krankenversicherung unwirksam ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Private Krankenversicherung PKV - Axa muss unzulässige Beitragserhöhung erstatten

17.05.2022 | Kanzlei Brüllmann

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung müssen ausreichend begründet sein, damit sie wirksam sind. Das hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteilen vom 16. Dezember 2020 deutlich gemacht (Az.: IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19). Das Landgericht Berlin ist der Rechtsprechung des BGH gefolgt und hat mit Urteil vom 21. April 2022 entschieden, dass Beitragsanpassungen der Axa Krankenversicherung unwirksam sind (Az.: 4 O 138/21).