Unwirksame Beitragserhöhung in der PKV der HUK-Coburg
Erhöhen Versicherungen die Beiträge der privaten Krankenversicherung (PKV), müssen sie die Tarifanpassung ausreichend begründen, damit sie wirksam ist. Oft genug fehlt es allerdings an einer hinreichenden Begründung. Dann ist die Erhöhung unwirksam und die Versicherungsnehmer können die zu viel gezahlten Beiträge der PKV zurückfordern. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Köln vom 27. April 2022 (Az.: 20 O 281/21).